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Botschaft zur POG-Änderung / Bundeszusicherung zur Abdeckung der Notfallkapitallücke
- Der Bundesrat (BR) hat am 30.06.2021 die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet:
- PostFinance soll die selbstständige Hypotheken- und Kredit-Vergabe an Dritte ermöglicht werden
- Der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post (Bund) an PostFinance flankiert werden
Der Bund wurde weiter dazu ermächtigt, eine zeitlich befristete und quantitativ limitierte Kapitalisierungszusicherung an den Postkonzern abzugeben, um die bestehende Notfallkapitallücke bei PostFinance abzudecken.
Letztlich steht der Bund als indirekter Alleineigentümer von PostFinance in der Pflicht, das Institut bei der Umsetzung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung zu unterstützen.
Die Privatisierung von PostFinance bedeutet deren Herauslösung aus dem Postkonzern. Die derzeit bestehende enge Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen PostFinance und den übrigen Bereichen des Postkonzerns – v.a. bei der Erbringung der Grundversorgung – muss für einen solchen Schritt angepasst werden. Diese Anpassung soll laut BR im Rahmen einer Revision des Postgesetzes (PG) geschehen.
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PostFinance: Botschaft verabschiedet | admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam