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Provision: Anwaltssubstitutin hat ihren Provisionsanspruch zu begründen

Datum:
23.06.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Stichworte:
Anwalt, Anwältin
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 322c, OR 321d + OR 91

Mitarbeiter haben für die Geltendmachung ihrer Provisionsansprüche eine Mitwirkungsobliegenheit, sofern und soweit der Arbeitgeber sie aufgrund des Subordinationsverhältnisses ent­sprechend instruiert hat (Arbeitgeberweisung).

Im Sinne einer Vorleistungsobliegenheit müssen solche Arbeitnehmer die von ihnen akquirierten Mandate auflisten, damit der Arbeit­geber hernach die Provisionsabrechnung erstellen kann.

Das Klagebegehren einer Anwaltssubstitutin auf Herausgabe der Auflistung sämtlicher von ihr akquirierten Mandate (inkl. Rechnungen) für den fraglichen Zeitraum wurde daher von der Berufungsinstanz abgewiesen.

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich

II.Zivilkammer

vom 15.01.2020

LA190036

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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