Die Eidg. Steuerverwaltung (EStV) bzw. das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 22.06.2021 bekanntgegeben, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11.06.2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 30.09.2021 nicht gekündigt werde.
Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat werde ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.
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LawMedia Redaktionsteam