Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 04.06.2021 den vierten Evaluationsbericht zu den systemrelevanten Banken verabschiedet. Dieser Bericht wird alle zwei Jahre erstellt.
Die Notlage oder der Ausfall einer systemrelevanten Bank kann bekanntlich zu erheblichen Verwerfungen im Finanzsystem und zu Negativfolgen für die Gesamtwirtschaft führen.
Als systemrelevant gelten:
- UBS
- Credit Suisse
- PostFinance
- Raiffeisen
- Zürcher Kantonalbank.
Der BR kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass aus heutiger Sicht keine grundlegende Anpassung des Schweizer Regulierungsansatzes notwendig seien.
Hingegen sollen für die systemrelevanten Banken die Liquiditätsanforderungen angepasst werden.
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LawMedia Redaktionsteam