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Steuern / Tax

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Wohneigentumsbesteuerung: WAK-S beschliesst Systemwechsel

Datum:
18.06.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Eigenmietwert, Systemänderung, Wohneigentumsbesteuerung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat wieder einmal an ihrer parlamentarischen Initiative (17.400) herumgetüftelt.

Wir berichteten hiezu und zur Eigenmietwertbesteuerung im Generellen:

Die WAK-S hat nun einen neuen Lösungsansatz gefunden und beraten.

Entwurfsberatung

Die WAK-S hat ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) beraten.

Die WAK-S beantragt ihrem Rat (Ständerat) folgendes:

  • Selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz
    • Aufhebung der Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene.
    • Aufhebung der Abzüge für
      • Gewinnungskosten
        • Unterhaltskosten
        • Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften
        • Versicherungsprämien
        • Kosten der Verwaltung durch Dritte
      • Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene
        • PS: Die Kantone können solche Abzüge weiterhin zulassen.
      • Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten
        • Diese sollen gemäss Antrag der Kommission sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin möglich bleiben.
      • Befristeter Ersterwerberabzug
        • Der Entwurf der WAK-S sieht neu einen befristeten Ersterwerberabzug vor.
  • Selbstgenutzte Zweitliegenschaften
    • Selbstgenutzte Zweitliegenschaften sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben.
  • Vermietete oder verpachtete Liegenschaften
    • Die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben.
  • Privatverschuldung
    • Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist eine Reduktion der Verschuldungsanreize der WAK-S ein zentrales Anliegen.
      • in Zukunft sollen daher keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zugelassen werden.
    • Mehrheitsentscheid
    • Minderheitsentscheid
      • Eine Minderheit der WAK-S beantragt eine Beschränkung der Schuldzinsenabzüge auf 70 % der steuerbaren Vermögenserträge.

WAK-S-Gesamtabstimmung

In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.

Nächste Instanzen: Bundesrat und Ständerat

Der Entwurf der WAK-S geht:

  • an den Bundesrat, zur Stellungnahme
  • anschliessend, voraussichtlich in der Herbstsession, an den Ständerat, zur Behandlung.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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