Einleitung
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat wieder einmal an ihrer parlamentarischen Initiative (17.400) herumgetüftelt.
Wir berichteten hiezu und zur Eigenmietwertbesteuerung im Generellen:
- Besteuerung des Eigenmietwerts soll abgeschafft werden
- Wohneigentumsbesteuerung: WAK S für Systemwechsel beim Eigenmietwert
- Wohneigentumsbesteuerung: Kommt die Abschaffung des Eigenmietwerts wirklich?
Die WAK-S hat nun einen neuen Lösungsansatz gefunden und beraten.
Entwurfsberatung
Die WAK-S hat ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) beraten.
Die WAK-S beantragt ihrem Rat (Ständerat) folgendes:
- Selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz
- Aufhebung der Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene.
- Aufhebung der Abzüge für
- Gewinnungskosten
- Unterhaltskosten
- Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften
- Versicherungsprämien
- Kosten der Verwaltung durch Dritte
- Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene
- PS: Die Kantone können solche Abzüge weiterhin zulassen.
- Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten
- Diese sollen gemäss Antrag der Kommission sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin möglich bleiben.
- Befristeter Ersterwerberabzug
- Der Entwurf der WAK-S sieht neu einen befristeten Ersterwerberabzug vor.
- Gewinnungskosten
- Selbstgenutzte Zweitliegenschaften
- Selbstgenutzte Zweitliegenschaften sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben.
- Vermietete oder verpachtete Liegenschaften
- Die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben.
- Privatverschuldung
- Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist eine Reduktion der Verschuldungsanreize der WAK-S ein zentrales Anliegen.
- in Zukunft sollen daher keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zugelassen werden.
- Mehrheitsentscheid
- Sie hat sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen für Variante 5 ihres Vernehmlassungsvorentwurfspdf
- Minderheitsentscheid
- Eine Minderheit der WAK-S beantragt eine Beschränkung der Schuldzinsenabzüge auf 70 % der steuerbaren Vermögenserträge.
- Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist eine Reduktion der Verschuldungsanreize der WAK-S ein zentrales Anliegen.
WAK-S-Gesamtabstimmung
In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
Nächste Instanzen: Bundesrat und Ständerat
Der Entwurf der WAK-S geht:
- an den Bundesrat, zur Stellungnahme
- anschliessend, voraussichtlich in der Herbstsession, an den Ständerat, zur Behandlung.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Medienmitteilung: SYSTEMWECHSEL BEI DER WOHNEIGENTUMSBESTEUERUNG BESCHLOSSEN | parlament.ch
- Besteuerung des Eigenmietwerts soll abgeschafft werden
- Wohneigentumsbesteuerung: WAK S für Systemwechsel beim Eigenmietwert | law-news.ch
- Wohneigentumsbesteuerung: Kommt die Abschaffung des Eigenmietwerts wirklich?
- Eigennutzung / Eigenmietwert | immobilien-besteuerung.ch