Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) hat die BAG-Risikoländer-Liste per 26.06.2021 auf Länder und Regionen mit einer besorgniserregenden Variante reduziert.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige
Die „Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante“ ist entscheidend für die grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz. Die BAG-Liste sagt aber nichts darüber aus, ob Sie einreisen dürfen oder nicht. Denn für diese Information ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Neuer Listen-Gegenstand
- Personen, die sich in einem Staat mit besorgniserregender Virusvariante aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen wollen
- Solche Personen finden in der Liste die Anforderungen, die in einem solchen Fall beachtet werden müssen.
Der Link zu „unserer“ Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante:
Weiterführende Informationen
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz ab MO 08.02.2021 | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz | law-news.ch
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland? | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination? | law-news.ch
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam