Das „Inclusive Framework“ der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern hat am 01.07.2021 gemäss EFD-Mitteilung die Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht:
- Die Schweiz schliesst sich der Weiterführung der Arbeiten an, hält aber an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest.
- Eckdaten:
- Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer
- Globaler Mindeststeuersatz von mindestens 15 %.
Im Einzelnen:
Einleitung
- Die Schweiz – wie einige weitere Länder – hat sich den Eckwertenangeschlossen,
- trotz grosser Bedenken im Sinne der Weiterführung des Projekts und
- unter Bedingungen, wie
- Forderung nach angemessener Berücksichtigung der Interessen kleiner, innovativer Länder bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln
- Respektierung der Umsetzung in dennationalen Gesetzgebungsverfahren
- Einheitliche Anwendung der neuen Regeln von den Mitgliedsländern
- Findung einer ausgewogenen Lösung bei der Mindestbesteuerung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage.
- Mit diesen Vorbehalten hat die Schweiz an der Sitzung des „Inclusive Framework“ vom 01.07.2021interveniert.
Ziele der multilateralen Einigung
- Multinationale Koordination
- Eine multilaterale Einigung zielt ab auf:
- Verhinderung eines Wirrwarrsnationaler Lösungen und
- Schaffung von Rechtssicherheit.
- Eine multilaterale Einigung zielt ab auf:
- Vermeidung angekündigter nationaler Alleingänge vor allem grosserStaaten für den Fall des Scheiterns einer OECD-Lösung
- Wunsch nach multilateraler Einigung durch potentiell betroffene Unternehmen in der Schweiz.
Grosse Unternehmen betroffen
- Gestaltung der neuen Regeln
- Die neuen Regeln charakterisieren sich wie folgt:
- Gliederung in zwei Säulen
- Betroffenheit grosser, international tätiger Unternehmen.
- Die neuen Regeln charakterisieren sich wie folgt:
Bis Ende 2021 soll die OECD die Details erarbeiten:
- Säule 1
- Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten
- Unternehmen mit über EUR 20 Mrd. Jahresumsatz und über 10 % Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern
- Nur wenige betroffene Schweizer Unternehmen
- Säule 2
- Mindeststeuersatz
- mindestens 15 % vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 750 Mio. (Umsatzschwelle)
- Betroffenheit
- rund 200 Schweizer Unternehmen
- eine Vielzahl Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.
- Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten
Wahrung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
- Massnahmen
- Parallel zu den weiteren OECD-Arbeiten sollen bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge zur Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zuhanden des Bundesrats (BR) erarbeitet werden, durch
- das Eidgenössische Finanzdepartement
- in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen
- unter Einbezug von
- Kantonen
- Städten
- Wirtschaft
- Wissenschaft
- Parallel zu den weiteren OECD-Arbeiten sollen bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge zur Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zuhanden des Bundesrats (BR) erarbeitet werden, durch
- Ursprüngliches Ziel
- Das OECD-Projekt wurde gestartet um international tätige Digitalkonzerne ohne physische Marktpräsenz steuerlich besser zu erfassen
- Ausweitung auf Mindestbesteuerung
- Im Laufe der Beratungen wurde der Fokus auf eine generelle Mindestbesteuerung grosser international tätiger Unternehmen ausgeweitet.
Weiterführende Informationen:
- Steuerstandort Schweiz + internationale Steuerpolitik: BR will anfangs 2022 über Reformplan entscheiden
- Steuerstandort Schweiz: Globaler Mindeststeuersatz könnte Standort Schweiz gefährden
- Steuerstandort Schweiz: Expertengruppe formuliert Handlungsfelder
- Weitere Informationen: Steuern in der Schweiz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam