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Steuern / Tax

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Internationale Unternehmensbesteuerung: Schweiz schliesst sich Eckwerten unter Bedingungen an

Datum:
09.07.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Besteuerung, Steuerort, Unternehmenssitz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das „Inclusive Framework“ der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern hat am 01.07.2021 gemäss EFD-Mitteilung die Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht:

  • Die Schweiz schliesst sich der Weiterführung der Arbeiten an, hält aber an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest.
  • Eckdaten:
    • Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer
    • Globaler Mindeststeuersatz von mindestens 15 %.

Im Einzelnen:

Einleitung

  • Die Schweiz – wie einige weitere Länder – hat sich den Eckwertenangeschlossen,
    • trotz grosser Bedenken im Sinne der Weiterführung des Projekts und
    • unter Bedingungen, wie
      • Forderung nach angemessener Berücksichtigung der Interessen kleiner, innovativer Länder bei der definitiven Ausgestaltung der Regeln
      • Respektierung der Umsetzung in dennationalen Gesetzgebungsverfahren
      • Einheitliche Anwendung der neuen Regeln von den Mitgliedsländern
      • Findung einer ausgewogenen Lösung bei der Mindestbesteuerung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage.
  • Mit diesen Vorbehalten hat die Schweiz an der Sitzung des „Inclusive Framework“ vom 01.07.2021interveniert.

Ziele der multilateralen Einigung

  • Multinationale Koordination
    • Eine multilaterale Einigung zielt ab auf:
      • Verhinderung eines Wirrwarrsnationaler Lösungen und
      • Schaffung von Rechtssicherheit.
  • Vermeidung angekündigter nationaler Alleingänge vor allem grosserStaaten für den Fall des Scheiterns einer OECD-Lösung
    • Wunsch nach multilateraler Einigung durch potentiell betroffene Unternehmen in der Schweiz.

Grosse Unternehmen betroffen

  • Gestaltung der neuen Regeln
    • Die neuen Regeln charakterisieren sich wie folgt:
      • Gliederung in zwei Säulen
      • Betroffenheit grosser, international tätiger Unternehmen.

Bis Ende 2021 soll die OECD die Details erarbeiten:

  • Säule 1
    • Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktstaaten
      • Unternehmen mit über EUR 20 Mrd. Jahresumsatz und über 10 % Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern
      • Nur wenige betroffene Schweizer Unternehmen
    • Säule 2
    • Mindeststeuersatz
      • mindestens 15 % vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 750 Mio. (Umsatzschwelle)
      • Betroffenheit
        • rund 200 Schweizer Unternehmen
        • eine Vielzahl Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.

Wahrung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

  • Massnahmen
    • Parallel zu den weiteren OECD-Arbeiten sollen bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge zur Sicherung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz zuhanden des Bundesrats (BR) erarbeitet werden, durch
      • das Eidgenössische Finanzdepartement
      • in Zusammenarbeit mit weiteren Departementen
      • unter Einbezug von
        • Kantonen
        • Städten
        • Wirtschaft
        • Wissenschaft
  • Ursprüngliches Ziel
    • Das OECD-Projekt wurde gestartet um international tätige Digitalkonzerne ohne physische Marktpräsenz steuerlich besser zu erfassen
  • Ausweitung auf Mindestbesteuerung
    • Im Laufe der Beratungen wurde der Fokus auf eine generelle Mindestbesteuerung grosser international tätiger Unternehmen ausgeweitet.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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