Kanton Zürich: Neue Schattenwurfregelung für Hochhäuser
Datum:
15.07.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht
Stichworte:
Hochhaus
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIAAG
Erhöhung der Schattenwurf-Dauer auf maximal 3 Stunden
Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat mit eindeutigem Votum (104 : 27) aufgrund einer Vorlage des Regierungsrates die sog. Schattenwurfregelung für Hochhäuser in der kantonalen Allgemeinen Bauverordnung gelockert:
Hochhäuser in Zürich sollen neu drei Stunden Schatten werfen dürfen.
Der Bau von Hochhäusern dürfte dadurch erleichtert und die städtebauliche innere Verdichtung gefördert werden.
Aktuell schreibt die Allgemeine Bauverordnung sinngemäss vor, dass im Kanton Zürich ein Hochhaus bewohnte Gebäude in seiner Nachbarschaft und benachbarte Grundstücke in Wohnzonen im Winter nicht länger als zwei Stunden beschatten darf. Die Vorlage des Regierungsrats (RR) sieht vor, diese Maximaldauer, die sog. „Schattenwurfregelung“, auf drei Stunden zu erhöhen.
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