Nacharbeiten zum „Institutionellen Abkommen-Nein“ des BR vom 26.05.2021
Der Bundesrat (BR) hat am 30.06.2021 eine erste Auslegeordnung der Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt:
- Nächster Schritt
- Vertiefte Analyse, welche allfälligen autonomen Anpassungen im Interesse der Schweiz liegen könnten.
- Involvierung der Interessenkreise
- In gewissen Themenbereichen soll die Untersuchung gemeinsam mit den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wirtschaft stattfinden.
- Ziel
- Stabilisierung des bilateralen Wegs mit der EU.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam