Direkte Bundessteuer 2017 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2017
Für die Steuerabzugsberechtigung sind die Kosten für den Besuch einer Ganztagesschule bzw. eines Ganztageskindergarten (Swiss International School) aufzuteilen in:
- Ausgaben für die Ausbildung der Kinder (Schulgeld) und
- reine Betreuungskosten.
Die Betreuungskosten und die separat bezahlten Kosten für Ferien- und Randzeitenbetreuung sind abzugsfähig.
Die Ausbildungskosten demgegenüber nicht.
Im konkreten Fall erwies sich der Kostenansatz von CHF 9.– / h für die Betreuungszeit als angemessen.
Teilweise Gutheissung von Rekurs und Beschwerde.
Quelle
Steuerrekursgericht des Kantons Zürich
Entscheid vom 04.01.2021
2 DB.2020.78
2 ST.2020.88
(rechtskräftig)
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Endentscheid EinzelrichterIn | strgzh.ch
- Einkommenssteuer | besteuerung-privatpersonen.ch