20.059 Bankengesetz. Änderung
Einleitung
Erinnerlich hat der Bundesrat (BR) hatte am 19.06.2020 die Botschaft zur Teilrevision des Bankengesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung möchte der BR folgendes erreichen:
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Verankerung der Bankensanierung stärker im Gesetz
- Bis jetzt war vieles nur in der Vo der Finma enthalten
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Stärkung des Einleger- und Kundenschutzes
- Ausbau der Einlagensicherung
- Privilegierung von Bankeinlagen, die auf den Kundennamen lauten, und Kassenobligationen
- neu bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 in der 2. Bankenkonkursklasse
- Privilegierung von Bankeinlagen, die auf den Kundennamen lauten, und Kassenobligationen
- „Versicherung“ der Gelder
- Maximalzahlung der Einlagensicherung künftig 1,6 % des versicherten Einlagenbetrages
- Hälftige Vorfinanzierung durch die Banken
- Vorfinanzierung von 0,8 % der versicherten Einlagen
- Möglichkeit der Banken, ½ ihrer Beitragsverpflichtungen in Form liquiden Wertpapieren bei einer sicheren Drittverwahrungsstelle dauerhaft zu hinterlegen
- Fristen zur Auszahlung von Geldern aus der Einlagensicherung im Bankenkonkursfalle
- Verkürzung der Auszahlungsfrist an den Liquidator von 20 Tagen auf 7 Tage
- Liquidator soll Gelder ebenfalls binnen 7 Tagen nach Erhalt der Anweisung an die Kunden ausbezahlen müssen
- Ausbau der Einlagensicherung
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Förderung der Systemstabilität
In der Bankenbranche und im Parlament war die Gesetzesvorlage kaum umstritten.
Bisherige Parlamentsverhandlungen
Der Nationalrat (NR) hat 11.03.2021 und 19.03.2021 den bundesrätlichen Entwurf beraten und einen abweichenden Entscheid getroffen.
Am 16.09.2021 war nun der Ständerat (SR) an der Reihe.
Beratung und Abstimmung im Ständerat
Der Ständerat (SR) hat am 16.09.2021 als Zweitrat (siehe Chronologie-Box unten) die Vorlage behandelt und mit wenigen Retuschen ohne Gegenstimme durchgewinkt.
Der Ständerat folgt damit den Abstimmungsempfehlungen der WAK-S.
Notwendige Differenzbereinigung
Wegen einzelner Differenzen geht das Gesetzgebungsgeschäft zur Differenzbereinigung an den Nationalrat zurück.
Die Differenzen betreffen vor allem die Verfahren zur Sanierung von Kantonalbanken.
Gesamtabstimmung
Für Annahme des Entwurfes … 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Chronologie
- 11.03.2021
NATIONALRAT
Beginn der Debatte
- 19.03.2021
NATIONALRAT
Beschluss abweichend vom Entwurf
- 16.09.2021
STÄNDERAT
Abweichung
Stand der Beratungen: Von beiden Räten behandelt
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam