Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 01.09.2021 über die mittelfristige Strategie zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie beraten:
- Dabei hat er festgestellt, dass einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Bewältigung der Pandemie unter Umständen noch länger gebraucht werden könnten.
- Er hat darum entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Verlängerung des Covid-19-Gesetzes
In Anbetracht der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat der BR beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen:
- Eine entsprechende Botschaft soll bis Ende Oktober vorliegen.
- Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf, zB:
- gesetzliche Grundlage für das Covidzertifikat (Artikel 6a)
- in Kraft bis Ende 2022.
- Die meisten Bestimmungen des Gesetzes
- Auslaufen Ende 2021.
Verlängerungsziel
Mit ihrer Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr möchte der BR sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die betroffenen Instrumente verfügt:
- Pandemie-Bekämpfung
- Bekämpfung der Folgen in den Bereichen
- Gesundheit
- Arbeitnehmerschutz
- Sport und Kultur.
Ohne Verlängerung eingeschränkte Handlungsfähigkeit
Ohne die gezielte Verlängerung der Geltungsdauer von einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes könnte sich die Handlungsfähigkeit des BR bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr als erheblich eingeschränkt erweisen.
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: BR startet vorsorglich Konsultation zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam