Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt den Entscheid des Staatssekretariats für Migration, nicht auf das Gesuch um erleichterte Einbürgerung eines in Eingetragener Partnerschaft lebenden Mannes einzutreten.
Das BVGer stellte gleichzeitig fest, dass damit das völkerrechtliche Diskriminierungsverbot verletzt worden sei und erliess daher dem Betroffenen die Verfahrenskosten.
Bei der Ausarbeitung des Bundesgesetzes vom 18.06.2004 über die eingetragene Partnerschaft (Partnerschaftsgesetz) und in der entsprechenden Beratung im Parlament kam zum Ausdruck, dass bei der erleichterten Einbürgerung die eingetragene Partnerschaft nicht mit der Ehe gleichgestellt wird. Daher ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bewusst eine allf. Völkerrechtsverletzung in Kauf genommen hat.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2021 (F-76/2019)
Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.09.2021, 12.00 Uhr
Weiterführende Informationen
- BGE 142 II 35 | bger.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam