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Kantonale Corona-Massnahmen: Berner Kundgebungs-Beschränkung auf 15 Teilnehmer unverhältnismässig – Urner Regelung nicht zu beanstanden

Datum:
03.09.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht
Stichworte:
Kundgebung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Gzzz, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Das Bundesgericht (BGer) hiess die Beschwerde politischer Parteien und Vereinigungen im Zusammenhang mit der corona-bedingten Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 15 Personen im Kanton Bern gut.

Die heute nicht mehr in Kraft stehende Regelung wurde vom BGer als unverhältnismässig beurteilt.

Nicht zu beanstanden war demgegenüber die im Kanton Uri angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 300 Personen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 03.09.2021 (2C_290/2021, 2C_308/2021)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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