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Das Bundesgericht (BGer) hiess die Beschwerde politischer Parteien und Vereinigungen im Zusammenhang mit der corona-bedingten Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 15 Personen im Kanton Bern gut.
Die heute nicht mehr in Kraft stehende Regelung wurde vom BGer als unverhältnismässig beurteilt.
Nicht zu beanstanden war demgegenüber die im Kanton Uri angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 300 Personen.
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 03.09.2021 (2C_290/2021, 2C_308/2021)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam