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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Abänderung des Scheidungsurteils beim Volljährigenunterhalt: Verfahrensart

Datum:
18.10.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Familie, Scheidung, Unterhalt des volljährigen Kindes. Abänderung des Scheidungsurteils
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 286 Abs. 2; ZPO 284 Abs. 3 + ZPO 219 ff.

Im konkreten Fall ging es um Ansprüche betreffend Volljährigenunterhalt.

Es stand die Abänderung von im Rahmen eines eherecht­lichen Verfahrens über die Volljährigkeit des Kindes hinaus festgelegten Kinderun­terhaltsbeiträgen an. Das Kind war inzwischen volljährig.

Die Rechtsmittelinstanz erwog, dass nicht die Regeln des eherechtli­chen (Verbund-) Verfahrens, d.h. also nicht die Normen des Scheidungsverfahrens (ZGB 274 ff.), zur Anwendung gelangen würden, sondern je nach Streitwert die Bestimmungen des ordentlichen Verfahrens (> CHF 30‘000; ZPO 219) oder des vereinfachten Verfahrens (< CHF 30‘000).

Entsprechend war die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass nicht zu einer Einigungsverhandlung (ZPO 291) vorzuladen war, sondern dass dem gerichtlichen Abänderungsverfahren ein Schlichtungsverfahren hätte vorangehen müssen.

Obergericht des Kantons Zürich
I.Zivilkammer
Urteil vom 28.10.2020
LC 200004

ZR 120 (2021) Nr. 34, S. 156 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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