Vernehmlassungsdauer: 17.01.2022
Der Bundesrat (BR) hat am 01.10.2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Geldwäschereiverordnung sowie weiterer Verordnungen eröffnet:
- Die vorgeschlagenen Anpassungen
- präzisieren die Massnahmen des revidierten Geldwäschereigesetzes und
- verbessern die Integrität des Schweizer Finanzplatzes.
Einleitung
Das Eidgenössische Parlament hat am 19.03.2021 die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) beschlossen, mit den Zielen:
- Verbesserung des Abwehrdispositivs der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
- Berücksichtigung der wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz vom Dezember 2016.
- Die Massnahmen verlangen nach
- Ausführungsbestimmungen
- im Bereich des Meldesystems für Geldwäscherei
- Ausführungsbestimmungen
- Die Massnahmen verlangen nach
-
-
- der Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen, des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle als neue Geldwäschereiaufsichtsbehörde und
- der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung.
-
Verordnungsanpassungen
Die vorliegenden Verordnungsanpassungen zielen auf:konkretisieren
- Konkretisierung der beschlossenen Massnahmen;
- Überführung der relevanten Bestimmungen zum Meldewesen aus den Geldwäschereiverordnungen der Aufsichtsbehörden und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in die Geldwäschereiverordnung des BR, bei dieser Gelegenheit;
Der BR schlägt nicht nur Anpassungen an der Geldwäschereiverordnung (GwV) vor, sondern auch an
- der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei;
- der Handelsregisterverordnung;
- der Edelmetallkontrollverordnung;
- der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle.
Gleichzeitig eröffnet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
- die Vernehmlassung zu ihrer neuen Geldwäschereiverordnung, die ebenfalls Massnahmen aus der Revision des Geldwäschereigesetzes konkretisiert.
Vernehmlassung und Dauer
Die Vernehmlassung des BR dauert bis am 17.01.2022.
Dokumente
- Verordnungsentwurf(PDF, 1 MB) | admin.ch
- Erläuternder Bericht(PDF, 1023 kB) | admin.ch
- Brief an die Kantone(PDF, 288 kB) | admin.ch
- Brief an die Organisationen(PDF, 288 kB) | admin.ch
- Liste der Vernehmlassungsadressaten – Liste des destinataires – Elenco dei destinatari(PDF, 521 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam