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Änderung der Geldwäschereiverordnung (GwV): BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
13.10.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: 17.01.2022

Der Bundesrat (BR) hat am 01.10.2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Geldwäschereiverordnung sowie weiterer Verordnungen eröffnet:

  • Die vorgeschlagenen Anpassungen
    • präzisieren die Massnahmen des revidierten Geldwäschereigesetzes und
    • verbessern die Integrität des Schweizer Finanzplatzes.

Einleitung

Das Eidgenössische Parlament hat am 19.03.2021 die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) beschlossen, mit den Zielen:

  • Verbesserung des Abwehrdispositivs der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
  • Berücksichtigung der wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz vom Dezember 2016.
    • Die Massnahmen verlangen nach
      •  Ausführungsbestimmungen
        • im Bereich des Meldesystems für Geldwäscherei
      • der Einführung einer Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen, des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle als neue Geldwäschereiaufsichtsbehörde und
      • der Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung.

Verordnungsanpassungen

Die vorliegenden Verordnungsanpassungen zielen auf:konkretisieren

  • Konkretisierung der beschlossenen Massnahmen;
  • Überführung der relevanten Bestimmungen zum Meldewesen aus den Geldwäschereiverordnungen der Aufsichtsbehörden und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in die Geldwäschereiverordnung des BR, bei dieser Gelegenheit;

Der BR schlägt nicht nur Anpassungen an der Geldwäschereiverordnung (GwV) vor, sondern auch an

  • der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei;
  • der Handelsregisterverordnung;
  • der Edelmetallkontrollverordnung;
  • der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle.

Gleichzeitig eröffnet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)

  • die Vernehmlassung zu ihrer neuen Geldwäschereiverordnung, die ebenfalls Massnahmen aus der Revision des Geldwäschereigesetzes konkretisiert.

Vernehmlassung und Dauer

Die Vernehmlassung des BR dauert bis am 17.01.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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