Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 28.11.2021 über die sogenannte Justiz-Initiative ab.
Diese sieht vor, dass Bundesrichter künftig per Los statt durch eine demokratische Wahl bestimmt werden sollen.
Bundesrat (BR) und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, da sich das heutige Wahlsystem bewähre und demokratisch resp. transparent sei.
Einleitung
Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» wolle das heutige demokratische Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen.
Aus Sicht der Initianten beeinträchtige die Wahl durch die Bundesversammlung die richterliche Unabhängigkeit, weshalb
- künftig Bundesrichter durch das Los bestimmt werden sollten und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssten;
- eine unabhängige Fachkommission entscheiden müsse, wer am Losverfahren teilnehmen dürfe;
- die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssten.
Kein Ersatz der demokratischen Wahl durch Losglück
- An die Stelle einer demokratischen Wahl würde ein Losverfahren treten, bei dem der Zufall entscheidet.
- Das Losverfahren würde die demokratische Legitimation des Bundesgerichts schwächen:
- An die Stelle regelmässiger Wahlen durch das Parlament träte nach dem Willen der Initianten eine einmalige Losziehung.
- Der Zufall macht jedoch nicht zwingend die geeignetsten Personen zu Richtern, sondern jene, die am meisten Glück haben.
- Die Richterwahl per Los
- ist dem schweizerischen Rechtssystem fremd und
- widerspricht der politischen Tradition der Schweiz.
Beibehaltung der transparenten und ausgewogenen Vertretung
- Das Parlament nimmt bei der Wahl der Bundesrichter traditionsgemäss Rücksicht auf
- die Wählerstärke der politischen Parteien (sog. „Parteienproporz“);
- eine Berücksichtigung der verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen und politischen Grundhaltungen;
- weitere Kriterien wie
- Geschlecht
- Alter
- regionale Herkunft.
- All diese Rücksichtnahmen kann ein Losverfahren nicht oder nicht im gleichen Umfang sicherstellen:
- Gefahr einer starken Unter- oder Übervertretung während längerer Zeit am höchsten Gericht durch
- gewisse Parteien
- Werthaltungen
- Geschlechter.
Gewährleistete Unabhängigkeit der Richter
- Ansicht der Initianten der Justiz-Initiative
- Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen könnten, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssten.
- Ansicht des BR und des Parlaments
- Die Praxis zeige, dass Bundesrichter stets unabhängig urteilen könnten.
- Die Unabhängigkeit sei von der Verfassung geschützt.
- Das Parlament habe noch nie einen Bundesrichter wegen eines Urteils nicht wiedergewählt.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam