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Coronavirus: BR startet Konsultation zu Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats

Datum:
21.10.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Covid-Zertifikat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konsultation bis 26.10.2021

Der Bundesrat (BR) möchte den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland erleichtern, insbesondere für genesene Personen.

Er hat an seiner Sitzung vom 20.10.2021 die Konsultation zu einem «Schweizer Covid-Zertifikat» gestartet.

Der BR hat weiter eine Diskussion über die teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht geführt, angesichts:

  • Herbstferien-Ende
  • Beginn der kühleren Jahreszeit
  • stagnierender Fallzahlen
  • hochansteckender Deltavariante
  • der relativ tiefen Immunisierung.

Der BR kommt zum Schluss, dass die Risiken für eine Lockerung derzeit noch zu gross sind.

Um die Spitäler vor einer zu starken, nächsten Infektionswelle zu schützen, will der BR

  • die geltende Zertifikatspflicht vorerst beibehalten und
  • Mitte November 2021 die Situation erneut beurteilen.

Der BR möchte mit einer Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats»

  • den Zugang zum Zertifikat für mehrere Gruppen von Personen erleichtern.

Diese neuen Covid-Zertifikate sollen nur in der Schweiz gültig sein. Mit dieser Erleichterung nimmt der BR auch mehrere Anliegen auf, die in der Herbstsession des Parlaments vorgebracht wurden.

Die Konsultation dazu läuft bis am 26.10.2021.

Am 03.11.2021 will der BR entscheiden.

Thema im Detail

„Zugang zum Zertifikat mit Antikörpertest

Zurzeit können Covid-Zertifikate nur für Personen ausgestellt werden, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können. Künftig sollen Schweizer Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die einen aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) vorlegen können. Dieser Test ist kostenpflichtig. Die Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate soll auf 90 Tage beschränkt werden.

Gleichzeitig soll die Gültigkeitsdauer aller bislang ausgestellten Zertifikate für Genesene (mit PCR-Test) von 180 auf 365 Tage verdoppelt werden. Die aktuell vorliegenden Daten belegen eine ausreichende Schutzwirkung vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Da in der EU Zertifikate für Genesene mit wenigen Ausnahmen nur 180 Tage gültig sind, ist auch das verlängerte Zertifikat nur für den Gebrauch in der Schweiz vorgesehen.

Zugang erleichtern für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können

Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, haben bereits heute Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Künftig sollen auch diese Personen ein maschinenlesbares Schweizer Covid-Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen erhalten.

Zugang zum Zertifikat für Touristinnen und Touristen erleichtern

Aktuell erhalten nur Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Zur Unterstützung von Wirtschaft und Tourismus sollen künftig auch alle Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, Zugang zum Schweiz Zertifikat erhalten. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer soll auf 30 Tage beschränkt werden, und das Zertifikat nur in der Schweiz gültig sein.

Diskussion über die Aufhebung der Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch vertieft über die Aufhebung der Zertifikatspflicht diskutiert. Er will die Zertifikatspflicht wieder lockern, sobald keine Überlastung der Spitäler mehr droht – unabhängig von der Durchimpfungsrate. Dies entspricht auch dem Drei-Phasen-Modell. Nach einer vertieften Analyse der epidemischen Risiken ist der Bundesrat aber zum Schluss gekommen, dass auch eine teilweise Aufhebung der Zertifikatspflicht derzeit mit zu hohen Risiken für das Gesundheitswesen verbunden ist. Ziel des Bundesrats bleibt, die weiteren Infektionswellen so tief zu halten, dass die Spitäler nicht überlastet werden.

Fallzahlen nehmen wieder zu

Am 10. September 2021 hatte der Bundesrat angesichts der starken Auslastung der Spitäler die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Seither hat sich die epidemiologische Situation entspannt. Sowohl die Fallzahlen, die Hospitalisationen wie auch die Belegung der Intensivstationen mit Covid-19-Erkrankten haben abgenommen. Allerdings stagnieren die Fallzahlen seit einigen Tagen, trotz schönem Herbstwetter und Herbstferien. In mehreren Kantonen nehmen die Ansteckungen bereits wieder zu. Prognosen für die weitere Entwicklung sind schwierig. Es ist aber in den nächsten Wochen mit einer erneuten Zunahme der Infektionen zu rechnen, weil sich die Menschen wieder häufiger in Innenräumen aufhalten und die Herbstferien zu Ende gehen.

Deltavariante führt zu mehr schweren Krankheitsverläufen

Hinzu kommt, dass die Deltavariante viel ansteckender ist als frühere Virusvarianten. Sie führt zu mehr schweren Krankheitsverläufen. Weil infizierte Personen häufiger und länger intensiv behandelt werden müssen, werden die Intensivstationen stärker belastet. Dies hat sich Ende Sommer gezeigt, als in kurzer Zeit die Belastung der Spitäler so stark anstieg, dass vielerorts Operationen verschoben werden mussten. Die steigende Immunisierung bremst zwar die Zirkulation des Virus, ist aber noch zu tief, um weitere hohe Ansteckungswellen zu verhindern.

Erfahrungen anderer Länder mahnen zur Vorsicht

Der Bundesrat hat auch die Erfahrungen anderer Länder in seine Analyse einbezogen. In Israel oder in den Niederlanden sind die Fallzahlen nach der Öffnung rasch angestiegen und haben zu einer sehr hohen Belastung der Spitäler geführt. In beiden Ländern war die Durchimpfungsrate zum Zeitpunkt der Öffnung ähnlich wie jene, welche die Schweiz heute hat.“

Aus den in der Box genannten Gründen will der BR

  • mit der teilweisen Aufhebung der Zertifikatspflicht zuwarten und
  • die Lage in den nächsten Wochen beobachten.

Mitte November 2021, wenn die Auswirkungen der kälteren Temperaturen und des Endes der Herbstferien beurteilt werden können, will der BR die Lage nochmals analysieren. 

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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