Der Bundesrat (BR) hat beschlossen, dass das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indonesien am 01.11.2021 in Kraft tritt.
Im Hinblick darauf musste der BR am 24.09.2021 noch letzte Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Zollkonzessionen absegnen.
Das Abkommen soll zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien beitragen.
Laut BR soll das umfassende und moderne Abkommen mit einem Handelspartner von Potenzial die Zusammenarbeit vertiefen.
Indonesien habe 2020 an 5. Stelle unter den Handelspartnern der Schweiz in Südostasien rangiert. Der Start des Abkommens biete für Schweizer Wirtschaftsakteure die Möglichkeit, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Partner zu intensivieren.
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LawMedia Redaktionsteam