Der Bundesrat (BR) hat am 10.11.2021 per 01.01.2022 in Kraft gesetzt:
- das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
- die zugehörige Verordnung.
Damit passt der BR die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an.
Einleitung / IST
Im nationalen Steuerrecht regeln bisher
- das Bundesgesetz vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
- die darauf basierenden Verordnungen
gewisse Fragen der Umsetzung und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Gegenstand
Im StADG ist wie folgt organisiert:
- Übernahme der Bestimmungen des bestehenden Gesetzes und
- Ergänzungen mit neuen Regelungsbereichen.
Das neue Gesetz regelt zusätzlich,
- wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält;
- die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen
- Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.
Inkraftsetzung
Die Inkraftsetzung des neuen StADG macht notwendig:
- Anpassung von zwei Verordnungen;
- Aufhebung eines Bundesbeschlusses aufgehoben.
Dokumente
Links
Weiterführende Informationen
- Steuerstandort Schweiz + internationale Steuerpolitik: BR will anfangs 2022 über Reformplan entscheiden
- Doppelbesteuerungsabkommen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam