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BG über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG): Inkraftsetzung per 01.01.2022

Datum:
12.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Besteuerung, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 10.11.2021 per 01.01.2022 in Kraft gesetzt:

  • das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
  • die zugehörige Verordnung.

Damit passt der BR die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an.

Einleitung / IST

Im nationalen Steuerrecht regeln bisher

  • das Bundesgesetz vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
  • die darauf basierenden Verordnungen

gewisse Fragen der Umsetzung und der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Gegenstand

Im StADG ist wie folgt organisiert:

  • Übernahme der Bestimmungen des bestehenden Gesetzes und
  • Ergänzungen mit neuen Regelungsbereichen.

Das neue Gesetz regelt zusätzlich,

  • wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, sofern das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält;
  • die wesentlichen Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen
  • Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.

Inkraftsetzung

Die Inkraftsetzung des neuen StADG macht notwendig:

  • Anpassung von zwei Verordnungen;
  • Aufhebung eines Bundesbeschlusses aufgehoben.

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