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Strafprozess / Strafverfahren

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BR eröffnet Vernehmlassung zur neuen Strafregisterverordnung

Datum:
18.11.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Frist bis 08.03.2022

Der Bundesrat hat am 17.11.2021 die Vernehmlassung zu einer Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA eröffnet:

  • Die Verordnung
    • basiert auf den Spezifikationen der künftigen neuen Datenbank für das Strafregister und
    • enthält alle nötigen Ausführungsbestimmungen zum Strafregisterrecht.

Die Vernehmlassung dauert bis am 8. März 2022.

Einleitung

Am 17.06.2016 hat das Parlament der Totalrevision des Strafregisterrechts beschlossen und das neue Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA verabschiedet.

Ziel

Die Totalrevision verfolgt folgende Ziele:

  • Sicherheitsverbesserung durch einen massvoll erweiterten Zugang;
  • Schaffung einer datenschutzkonforme Regelung auf Gesetzesebene;
  • Ermöglichung einer effizienteren Datenbearbeitung.

Die Totalrevision ist mit einem umfassenden „Neubau“ der veralteten Datenbank VOSTRA verbunden.

Gegenstand der neuen Strafregisterverordnung

Die neue Strafregisterverordnung

  • enthält alle nötigen Ausführungsbestimmungen zum Strafregisterrecht und
  • regelt, wie die Daten in der neuen VOSTRA-Datenbank künftig genau bearbeitet werden sollen.

Die neue Strafregisterverordnung regelt ferner im Detail, welche Meldungen an Behörden durch das System automatisch ausgelöst werden:

  • Neue Schnittstellen und Verknüpfung zu weiteren Datenbanken wie namentlich
    • zentrales Migrationsinformationssystem
    • Personalinformationssysteme von Armee und Zivilschutz.

Gebühren

Neuberechnung der Gebühren für Privat- und Sonderprivatauszügen:

  • Künftig nicht mehr CHF 20, sondern nur noch CHF 17.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauert bis 08.03.2022.

Geplante Inkraftsetzung

Das neue Strafregisterrecht (Gesetz und Verordnung) und die Inbetriebnahme der neuen Datenbank soll anfangs 2023 in Kraft treten.

Der BR wird nach Vorliegen des Vernehmlassungs-Ergebnisses über den definitiven Inkraftsetzungstermin entscheiden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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