Anpassung der Emissionsvorschriften
Der Bundesrat (BR) hat entschieden, die Emissionsvorschriften anzupassen für
- Personenwagen
- Lieferwagen
- leichte Sattelschlepper.
Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen.
- Der BR hat am 24.11.2021 die entsprechende CO2-Verordnung überarbeitet und per 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
- Im Zuge der Revision der Verordnung wird auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung revidiert.
- Neu müssen Chemieunternehmen Lachgas-Emissionen vermeiden.
Einleitung
Mit der revidierten CO2-Verordnung werden die Emissionsvorschriften für eingangs genannten Fahrzeuge angepasst:
- Die Autos, welche von den Autoimporteuren in die Schweiz eingeführt und erstmals zugelassen werden, müssen die geltenden CO2-Zielwerte einhalten.
Wenn die importierten Wagen zu viel CO2 ausstossen, müssen die Importeure eine Sanktion bezahlen:
- Bisher konnten die Importeure in einer Übergangsphase einen Teil ihrer Personenwagen von der Überprüfung der CO2-Zieleinhaltung ausschliessen (so genanntes «Phasing-In»).
Es handelte sich dabei jeweils um die klimaschädlichsten Autos ihrer Flotte.
Diese Regelung wird aufgehoben, sodass ab 2022, wie in der EU, auch diese Personenwagen den CO2-Zielwert erfüllen müssen:
- Auch Fahrzeuge von Nischen- und Kleinherstellern sollen unter dieselben Vorgaben wie die übrigen Fahrzeuge fallen.
Die Motion (20.3210) wird damit erfüllt.
Lachgas-Emissionen werden strenger reguliert
Mit den Anpassungen der CO2-Verordnung wird auch eine Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft gesetzt:
- Neu wird Lachgas unter der ChemRRV reguliert:
- Damit müssen Unternehmen der Chemieindustrie künftig ihre Lachgas-Emissionen mit technischen Mitteln vermeiden.
- So können Lachgasquellen eingedämmt werden.
- Diese Anpassung der ChemRRV erfolgt im Nachgang zu den Lachgas-Emissionen der Firma Lonza.
Harmonisierung der Benchmarks im Emissionshandelssystem
Der BR hat zudem entschieden, die Benchmarks zur Berechnung der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten im Emissionshandelssystem (EHS) anzupassen.
Erhöhung CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffe
Ab dem 01.01.2022 wird die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe von CHF 96 auf CHF 120 pro Tonne CO2 erhöht.
Dokumente
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam