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Familienrecht / Kindesrecht / Subventionsrecht

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Familienergänzende Kinderbetreuung: Bundesrat befürwortet Verlängerung der Fördermassnahmen

Datum:
25.04.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Subventionsrecht, Familie, Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Kindsrecht, Kinds- und Erwachsenenschutz, Kindsrecht
Thema:
Familienergänzende Kinderbetreuung
Stichworte:
Familienergänzung, Fördermassnahmen, Kinderbetreuung
Autor:
lawdev
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bekanntlich soll das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bis Ende 2026 verlängert werden:

Detail-Informationen

«Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen am 31. Dezember 2024 aus. Dazu gehören die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder sowie für Projekte, welche die Angebote besser an die Bedürfnisse der Eltern anpassen und die Fördermassnahmen des Bundes für Kantone, welche ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Für die auslaufenden Unterstützungsmassnahmen schlägt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) eine Übergangsregelung vor.

Nachfolgelösung verzögert sich

Die WBK-S hat Anfang März einen eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung gemäss der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» in die Vernehmlassung geschickt. Dies, nachdem der Nationalrat einen ersten Entwurf angenommen hatte. Weil die Erarbeitung einer solchen Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, beantragt die Kommission, das aktuelle Förderprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung erneut zu verlängern.

Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2026. Weiter verlangt sie, den laufenden Verpflichtungskredit von 124,5 Mio. Franken um 53,2 Millionen Franken zu erhöhen, weil es nach wie vor einen Bedarf an neuen Betreuungsplätzen gibt und weil der laufende Verpflichtungskredit für eine erneute Verlängerung nicht ausreicht.

Bundesrat will familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin unterstützen

Im Hinblick auf das Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung ist der Bundesrat damit einverstanden, die laufenden Fördermassnahmen befristet zu verlängern. Die Wirkung des Impulsprogramms wurde evaluiert und die bisherige Bilanz fällt eindeutig positiv aus. Die anhaltend grosse Nachfrage nach Fördermassnahmen zeigt den nach wie vor grossen Bedarf nach der Schaffung weiterer Betreuungsplätze. Der Bundesrat teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass aufgrund der Verlängerung der laufende Verpflichtungskredit erhöht werden muss. Allerdings beantragt er der Kommission, den Verpflichtungskredit lediglich um 40 Mio. Franken zu erhöhen. Für weitere 10 Millionen Franken sollen bestehende Mittel transferiert und umgenutzt werden: Sie sollen aus dem bestehenden Verpflichtungskredit für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhungen in den Verpflichtungskredit für die Schaffung neuer Betreuungsplätze verschoben werden. Auf diese Weise lässt sich die Verlängerung des Impulsprogramms bis längstens Ende 2026 finanzieren. Die Finanzierung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten wird im Fall einer Verlängerung vom Bundesrat separat bereitgestellt.

Mit Interesse verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der WBK-S an der parlamentarischen Initiative für eine dauerhafte Nachfolgelösung. Er ist bereit, auch künftig Fördermassnahmen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen, sofern sie den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten. Alle Eltern sollen von Rahmenbedingungen profitieren, die es ihnen ermöglichen, Privat-, Familien- und Erwerbsleben zu vereinbaren sowie die bezahlte Arbeit und die unbezahlte Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern ausgewogen aufzuteilen. Der familienergänzenden Kinderbetreuung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV vom 24.04.2024

Hinweise des Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

«Impuls- und Förderprogramm familienergänzende Kinderbetreuung

Für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Die Rolle des Bundes ist unterstützend. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten.

Bis am 31. Dezember 2023 trug der Bund mit seinen Finanzhilfen zur Schaffung von rund 76 000 neuen Betreuungsplätzen bei; 45’000 davon in Kindertagesstätten und 31 000 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Bis am 31. Dezember 2023 haben 17 Kantone ein Gesuch für eine Bundesbeteiligung an Subventionserhöhungen eingereicht, mit denen Finanzhilfen zur Entlastung der Eltern in der Höhe von rund 163,3 Millionen Franken beantragt werden. Für Projekte zur besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern wurden bisher 8 Gesuche im Umfang von insgesamt rund 0,5 Millionen Franken bewilligt.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV vom 24.04.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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