Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben unterzeichnet:
- eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von
- diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und
- Kontrollschildern.
Damit werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich.
Die Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2021.
Gegenstand der befristeten Durchführungsvereinbarung
Die befristete Durchführungsvereinbarung gilt für:
- schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie
- deutsche Fahrzeugscheine für
- rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen und
- rote Oldtimerkennzeichen.
Seit dem eingangs genannten Inkrafttreten der Vereinbarung können Fahrzeuge verkehren:
- mit schweizerischem Händlerschild neu auf deutschem Staatsgebiet;
- mit den zuvor genannten deutschen Kontrollschildern weiterhin in der Schweiz.
Ziele der Durchführungsvereinbarung
Die Durchführungsvereinbarung erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen:
- Probefahrten und Fahrten zu Testgeländen usw. im jeweils anderen Land;
- Keine Umwegfahrten mehr mit Fahrzeugen mit Händlerschild in den Grenzregionen;
Verbotene Funktion
Weiterhin verboten bleibt der Import und Export mit Händlerschildern:
- Für diesen Zweck können bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern Ausfuhrkennzeichen bezogen werden.
Nach dem 31.12.2023
Die Durchführungsvereinbarung gilt vorläufig bis zum 31.12.2023:
- Das ASTRA und das BMVI streben an, die Anerkennung der genannten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder auch nach diesem Datum zu gewährleisten.
Genehmigung durch Bundesrat
Der Bundesrat (BR) hat die Vereinbarung an seiner Sitzung vom 14.04.2021 gutgeheissen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam