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Bundespersonalrecht: Anpassungen / Präzisierungen u.a. zum Mutterschaftsurlaub + zur familienergänzenden Kinderbetreuung

Datum:
06.12.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
BPV, Bundespersonalrecht, VBPV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2022

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.12.2021 eine Revision des Bundespersonalrechts genehmigt.

Es handelt sich dabei um Anpassungen und Präzisierungen u.a.

  • im Bereich des Mutterschaftsurlaubs sowie
  • der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Einleitung

Der BR hat am 03.12.2021 folgende Revisionen verabschiedet:

  • Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (BPG);
  • Bundespersonalverordnung (BPV).

Parallel dazu hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) angepasst:

  • seine Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV).

Mutterschaftsurlaub / OR + EOG

Das Obligationenrecht (OR) und das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regeln seit 01.07.2021 neu

  • die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs,
    • wenn das neu geborene Kind hospitalisiert werden muss.

Im Bundespersonalrecht wurde klargestellt, dass

  • diese Verlängerung auch für die Mitarbeiterinnen in der Bundesverwaltung gilt.

Kostenvergütung für familienergänzende Kinderbetreuung

Bei der Vergütung der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung, müssen die Mitarbeiter in Zukunft zusätzlich die effektiven Kosten deklarieren:

  • Sicherstellung, dass nicht mehr als die effektiv entstandenen Kosten rückvergütet werden.
  • Entzug einer zusätzlich gewährten Lohnklasse, weil der Grund für die Funktionserweiterung wegfällt:
    • Erklärung als Begründung für den Entzug ausreichend.

Probezeit für EDA-Mitarbeiter

Die Probezeit von Mitarbeitern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welche der Versetzungspflicht unterstehen oder im Ausland eingesetzt werden:

  • Neu 3 bis 6 Monate.

Neue Möglichkeit für Arbeitgeber im Rahmenverordnung BPG:

  • Anstellung sämtlicher Doktoranden und Postdoktoranden nach den Regeln des OR.

Inkraftsetzung

Diese Änderungen treten auf den 01.01.2022 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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