Inkrafttreten: 01.01.2022
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 03.12.2021 eine Revision des Bundespersonalrechts genehmigt.
Es handelt sich dabei um Anpassungen und Präzisierungen u.a.
- im Bereich des Mutterschaftsurlaubs sowie
- der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Einleitung
Der BR hat am 03.12.2021 folgende Revisionen verabschiedet:
- Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (BPG);
- Bundespersonalverordnung (BPV).
Parallel dazu hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) angepasst:
- seine Verordnung zur Bundespersonalverordnung (VBPV).
Mutterschaftsurlaub / OR + EOG
Das Obligationenrecht (OR) und das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regeln seit 01.07.2021 neu
- die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs,
- wenn das neu geborene Kind hospitalisiert werden muss.
Im Bundespersonalrecht wurde klargestellt, dass
- diese Verlängerung auch für die Mitarbeiterinnen in der Bundesverwaltung gilt.
Kostenvergütung für familienergänzende Kinderbetreuung
Bei der Vergütung der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung, müssen die Mitarbeiter in Zukunft zusätzlich die effektiven Kosten deklarieren:
- Sicherstellung, dass nicht mehr als die effektiv entstandenen Kosten rückvergütet werden.
- Entzug einer zusätzlich gewährten Lohnklasse, weil der Grund für die Funktionserweiterung wegfällt:
- Erklärung als Begründung für den Entzug ausreichend.
Probezeit für EDA-Mitarbeiter
Die Probezeit von Mitarbeitern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welche der Versetzungspflicht unterstehen oder im Ausland eingesetzt werden:
- Neu 3 bis 6 Monate.
Neue Möglichkeit für Arbeitgeber im Rahmenverordnung BPG:
- Anstellung sämtlicher Doktoranden und Postdoktoranden nach den Regeln des OR.
Inkraftsetzung
Diese Änderungen treten auf den 01.01.2022 in Kraft.
Dokumente
- Änderung der Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz (BPG) (PDF, 311 kB) | admin.ch
- Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) (PDF, 395 kB) | admin.ch
- Änderung der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) (PDF, 381 kB) | admin.ch
Weiterführende Information
- Teuerungsausgleich für Bundespersonal
- BR genehmigt Revision des Bundespersonalrechts, u.a. zu Kinderbetreuung + Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
- Revision Bundespersonalrecht: Beschäftigungsrecht der Frauen bis 65, Work-Life-Balance-Verbesserung + Leistungsreduktionen | law-news.ch
- Bundespersonalrecht – Massnahmen zur konsistenten Lohnbestimmung
- Bundespersonalrecht – Inkrafttreten von Änderungen am 01.01.2018
- Bürgi Urs / Bürgi-Schneider Gudrun (Hrsg.): Handbuch Öffentliches Personalrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam