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Coronavirus: Einreise nach Italien – Bestimmungen und Einschränkungen

Datum:
06.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Einreise-Regeln ab 15.12.2021

Einleitung

Italien hat für Personen, welche sich in den letzten vierzehn Tagen vor der Einreise in Italien in der Schweiz aufgehalten haben, inklusive Transit, ab 15.12.2021 geänderte Einreisebestimmungen.

Ab dem 15.12.2021 ist die Gültigkeitsdauer der Impfung von 12 auf 9 Monate verkürzt.

Einreiseregeln ab 15.12.2021

Die ab 15.12.2021 folgende Einreisebestimmungen sind:

  1. Passagier-Lokalisierungs-Formular

  1. Für geimpfte Personen

  • Präsentation eines digitalen COVID-Zertifikats (Certificazione verde COVID-19) oder eines gleichwertigen Zertifikats (IT), welches folgende Voraussetzungen bestätigt:
    • Impfung Anti-SARS-CoV-2 mit Attest, dass die vollständige Impfung mindestens vor 14 Tagen vor der Einreise erfolgt ist:
      1. Das Zertifikat muss sich auf eine der folgenden Impfungen beziehen:
        1. Comirnaty di Pfizer-BioNTech, Moderna, Vaxzevria, Jansen (Johnson & Johnson) oder
        2. eine in Italien als gleichwertig anerkannte Impfung (IT);
  1. Für genesene Personen

    • Nachweis
      1. der (seit 6 Monaten) erfolgten Genesung von COVID-19 und
      2. der Aufhebung der vorgeschriebenen Isolation;
  2. Für nicht geimpfte Personen

    • Präsentation eines der folgenden Tests
      1. negativer PCR-Tests (nicht älter als 72h) oder
      2. Antigen-Schnelltests (nicht älter als 48h)

Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht (PCR-Test oder Antigen Schnelltest) befreit.

Die COVID-Zertifikate müssen in italienischer, englischer, französischer, spanischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden.

Quarantäne bei Einreise ohne Nachweise

5 Tage Quarantäne

Bei der Einreise ohne einer der oben genannten Nachweise (Impfung, Genesung oder Test) gilt folgendes:

  • 5 Tage Quarantäne
    • an der auf dem Formular (dPLF) angegebenen Adresse und
    • Information der zuständigen Gesundheitseinrichtungen.

Test nach der Quarantäne

Nach der Quarantäne muss ein molekularer oder antigener Test gemacht bzw. vorgelegt werden.

Ausnahmen

Transitfahrten

Bei Transitfahrten mit privaten Verkehrsmitteln, die nicht länger als 36 Stunden dauern, ist Covid-Test nicht erforderlich.

Grenznahe wohnhafte CH-Staatsangehörige

Schweizer Staatsangehörige, die in der Nähe der Grenze wohnen und mit einem Privatfahrzeug reisen, können innerhalb eines Umkreises von 60 Kilometern um ihren Wohnsitz reisen,

  • ohne Vorlage eines negativen Covid-19-Testergebnisses und
  • ohne Meldepflicht bei den zuständigen Gesundheitsbehörden für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden.

Einschränkungen nach Zonen

Innerhalb Italiens können verschiedene Vorschriften und Reiseeinschränkungen gelten,

  • zwischen den Zonen, und
  • bei einer kürzlich unternommenen Reise in eine Region, die als Risikogebiet eingestuft wurde.

Italien – Digitales COVID-Zertifikat (Certificazione verde COVID-19) für verschiedene Aktivitäten obligatorisch

In Italien ist das digitale COVID-Zertifikat (Certificazione verde COVID-19 / Green Pass) für verschiedene Dienstleistungen und Aktivitäten obligatorisch.

Ab dem 06.12.2021 wird der «Green Pass rafforzato» (nur für Geimpfte und Genesene) eingeführt. Wer bereits im Besitze eines COVID-Zertifikat nach einer Impfung oder Genesung ist, braucht kein neues Zertifikat herunterzuladen.

Vom 06.12.2021 bis 15.01.2022 wird in ganz Italien der «Green Pass rafforzato» für folgende Dienstleistungen verlangt:

  • Verpflegung in Gastronomiebetrieben (Innenbereich)
  • Aufführungen und Sportveranstaltungen
  • Feiern und Diskotheken
  • Öffentliche Veranstaltungen

Ausserdem wird ab dem 06.12.2021 die Pflicht, einen Green Pass vorzuweisen, auf folgende Bereiche ausgedehnt:

  • Hotelbetriebe
  • Regionaler Zugverkehr
  • Lokale Öffentliche Verkehrsmittel
  • Umkleidekabinen bei sportlichen Aktivitäten

Der Green Pass ist bereits obligatorisch für folgende Bereiche (nicht abschliessende Liste):

  • Gastronomiebetriebe (Innenbereich)
  • Aufführungen, Museen, Sportveranstaltungen, Freizeitsparks
  • Thermen, Wellnessbereiche und Schwimmbäder (auch von Beherbergungsbetrieben, beschränkt auf den Innenbereich)
  • Reisen per Flugzeug
  • Reisen per Schiff und Fähre (interregional, mit Ausnahme der Verbindungen in der Meerenge von Messina)
  • Züge (IC und Schnellzüge «Alta Velocità»)
  • interregionale Autobusse
  • Charter-Busse

Das COVID-Zertifikat muss entweder die Impfung mit mindestens einer Dosis, oder ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests (nicht älter als 72h) oder Antigen Schnelltest (nicht älter als 48 h) oder die Genesung von COVID-19 innerhalb der letzten 6 Monate bestätigen.

Die Gültigkeitsdauer der Covid-Zertifikate für Geimpfte ist die gleiche wie jene, welche für die von Italien ausgestellten Covid-Zertifikate vorgesehen ist. Ab dem 15. Dezember 2021 wird in Italien die Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikate für Geimpfte (ab Datum der Impfungen, welche auf die erste Impfung oder Genesung folgen) von 12 auf 9 Monaten gekürzt.

Ein Covid-Zertifikat, welches nur die erste Impfung von zwei vorgesehenen Impfungen bestätigt, ist nicht ausreichend, für die Einreise nach Italien aus dem Ausland.

Komplette Liste der Aktivitäten, welche ein COVID-Zertifikat voraussetzen (IT)

Quelle

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Bildquelle: ©BAG Covid Zertifikat

Bern, 09.07.2021 – Die EU hat das Schweizer Covid-Zertifikat offiziell als gleichwertig anerkannt. Die Schweiz anerkennt ihrerseits die Zertifikate, die durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

Disclaimer

Informieren Sie sich bei den französischen Behörden über die aktuell gültigen Bedingungen für die Einreise und die Massnahmen im Landesinnern und/oder konsultieren Sie die nachgenannten Websites:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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