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Reiserecht

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Reisewarnungen

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Reisewarnungen sind heute für jeden Reisenden ein wichtiges Informationsmittel:

Definition

Die Reisewarnung ist eine offizielle Verhaltensempfehlung der Behörde des Staates, der sie publiziert und gedacht für seine Staatsangehörigen

Abgrenzungen

  • Reisehinweise
    • =   Informationen zu den Einreisebestimmungen eines Staates, namentlich medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten sowie allgemeine kulturelle oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen
  • Sicherheitshinweise
    • =   Sicherheitshinweise weisen auf besondere Risiken hin und können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken
  • Reisewarnung
    • =   Appell, von Reisen in das betreffende Land abzusehen

Gegenstand

  • Informationen,
    • Reisen in ein bestimmtes Land oder in ein bestimmtes Gebiet nicht zu unternehmen
    • angetretene Reisen abzubrechen, da die Reisesicherheit nicht mehr gewährleistet ist
  • Gründe für eine Reisewarnung
    • instabile politische Lage
    • wirtschaftliche oder gesellschaftliche Verhältnisse
    • Katastrophen
  • Angenommene Wirkungen
    • unmittelbare Bedrohung für die Reisenden

Ziel des Staates

  • Schutz seiner Staatsbürger
  • Vermeidung von Repatriierungen von Staatsbürgern aus Krisengebieten oder aus den Händen von Rebellen u.ä.

Motiv des Staates

Annahme, dass sich relevante Faktoren in absehbarer Zeit verändern und so nachteilig auf Reisende auswirken könn(t)en

Wording

Nebst der generellen „Reisewarnung“ wird oft ein abgeschwächtes Wording verwendet:

  • „Teilreisewarnung“ oder „partielle Reisewarnung“
  • «von Reisen wird abgeraten“
  • o.ä.

Registrierungsmöglichkeit

Viele Staaten geben Auslandreisen die Möglichkeit, sich für den Empfang von Nachrichten registrieren zu lassen, so auch die Schweiz:

Zivilrechtliche Auswirkungen der Reisewarnung

Die Reisewarnung kann auch zivilrechtliche Auswirkungen auf Verträge zeitigen, je nach Warnungsgrundlage und Vertragsformulierung:

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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