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Gesundheitsrecht

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Coronavirus: Einreise nach Österreich – Bestimmungen und Einschränkungen

Datum:
06.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Österreich-Reisen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schweiz nicht auf der Quarantäne-Liste

Einleitung 

Bis zum 13.12.2021 ist Österreich im Lockdown.

  • Touristische Reisen nach Österreich sind während des Lockdowns nicht möglich.

Österreich hat sodann seine Einreisebestimmungen angepasst:

  • Ab dem 06.12.2021 sind Impfzertifikate nur noch 9 Monate nach der 2. Impfung gültig.
  • Für ein gültiges Zertifikat braucht es dann eine 3. Dosis.
  • Beim Jansen-Impfstoff braucht es ab 03.01.2022 eine zweite Dosis.
  • Antikörpertests sind nicht mehr als Nachweis zulässig.

Weitere Einzelheiten nachfolgend.

Einreise-Rechtsgrundlagen

Einreise-Kategorien

Die COVID-19-Einreiseverordnung 2021 sieht grundsätzlich drei Kategorien vor:

  • Einreise aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko (Anlage 1): 2,5-G-Regel, keine Quarantäne
  • Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (Anlage 2): PTC, molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) und Quarantäne
  • Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten: PTC, 2,5-G-Regel und Quarantäne, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt

Das Schweizer Covid-Zertifikat wird von Österreich anerkannt.

Es eine ausreichende Grundlage, um die weiteren Dokumente vorweisen zu können.

Einreise-Regeln

Die Bedingungen für die Einreise aus der Schweiz sind wie folgt:

  • Passagier-Lokalisierungs-Formular

  • Online-Formular namens Pre-Travel-Clearance (PTC) ausfüllen.
  • Dieses ist auf www.oesterreich.gv.aterhältlich.
  • Für geimpfte Personen

    • Vorlage einer Impfbescheinigung, welche belegt, das alle nötigen Dosen erhalten worden sind und die letzte maximal 270 Tage her ist.
    • Anerkannte Impfstoffe:
      • Pfizer-BioNTech, AstraZeneca, Jansen/Johnson & Johnson, Moderna, Sinopharm und Sinovac.
      • Bei Einzeldosis-Impfstoffen:
        • Die Dosis muss länger als 22 Tage vor dem Einreisedatum erhalten worden sein.
  • Für genesene Personen

    • Für Personen, die sich vom Coronavirus erholt haben:
      • Nachweis
        • der Genesung innerhalb maximal 180 Tagen vor der Einreise oder
        • über neutralisierende Antikörper nicht älter als 90 Tage
  • Für nicht Geimpfte

    • Vorweisen eines negativen PCR-Tests der nicht älter als 72 Stunden ist (Antigen-Tests sind nicht mehr gültig).

Bildquelle: Pre-Travel-Clearance | gv.at

Grenzgänger

  • Pendler müssen ein negatives Covid-19-Ergebnis vorlegen, welches nicht älter ist 7 Tage ist.

Dokumentensprache

  • Sämtliche Dokumente müssen in lateinischer Schrift in Deutsch oder Englisch geschrieben sein.

Einschränkungen nach Zonen

Je nach Region ist das Verlassen des definierten Gebiets nur zulässig mit:

  • einem 3G-Nachweis oder
  • einem 2,5G Nachweis (Impfung, Genesung oder negative PCR-Testung, die nicht älter als 72 Stunden ist).

Informations-Plattform:

corona-ampel.gv.at – Regionale Massnahmen

Quarantäne?

Liste der Länder/Regionen mit Einreise ohne Quarantäne

Europa

  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Zypern

Weltweit

  • Australien
  • Hongkong
  • Jordanien
  • Kanada
  • Katar
  • Kuwait
  • Macau
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Saudi-Arabien
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Uruguay
  • Vietnam

Sonstige Staaten

Die Einreise aus sonstigen Staaten ist für vollständig Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne möglich. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren können in Begleitung dieser Personen ohne Quarantänepflicht einreisen, Kinder von 12 bis 17 Jahren müssten PCR-getestet, geimpft oder genesen sein.

Nicht geimpfte und nicht genesene Personen

Nicht-Geimpfte sowie Nicht-Genesene

  • benötigen einen aktuellen negativen PCR-Test und
  • müssen zusätzlich eine zehntägige Quarantäneantreten,
  • die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Landeverbot und Einreisebeschränkungen für Virusvariantengebieten

Derzeit gilt ein Landeverbot für Flüge und ein Einreiseverbot aus folgenden Virusvariantengebieten:

  • Südafrika
  • Lesotho
  • Botswana
  • Simbabwe
  • Mosambik
  • Namibia
  • Eswatini.

Ausnahmen bestehen, u. a. für österreichische Staatsbürger.

Nähere Informationen im Einreise-FAQ des Gesundheitsministeriums.

(Stand: 06.12.2021)

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Bildquelle: ©BAG Covid Zertifikat

Bern, 09.07.2021 – Die EU hat das Schweizer Covid-Zertifikat offiziell als gleichwertig anerkannt. Die Schweiz anerkennt ihrerseits die Zertifikate, die durch die EU- und EFTA-Mitgliedstaaten ausgestellt werden.

Disclaimer

Informieren Sie sich bei den französischen Behörden über die aktuell gültigen Bedingungen für die Einreise und die Massnahmen im Landesinnern und/oder konsultieren Sie die nachgenannten Websites:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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