Vernehmlassung bis 25.03.2022
Bevölkerung und Wirtschaft sind darauf angewiesen, in allen Landesteilen Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten zu haben:
- Der Bundesrat (BR) möchte daher die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung ausbauen:
- Ab 2024 soll sie einen Hochbreitband-Zugang von 80 bzw. 8 Mbit/s umfassen.
- Verankerung in der Verordnung über die Fernmeldedienste.
Der BR hat an seiner Sitzung vom 10.12.2021 die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision eröffnet:
- Er erfüllt damit Forderungen von Parlament und Kantonen.
Im Einzelnen
Corona verlangt nach mehr Leistung zu Hause
- Die Corona-Pandemie erfordert eine zuverlässige und leistungsfähige Breitbanddienste
- mit vermehrter Arbeit im Home-Office;
- mit Homeschooling.
- Das Bedürfnis gilt
- für alle Bevölkerungskreise
- in allen Regionen der Schweiz.
- Der BR will deshalb
- das Breitband-Angebot punktuell ausbauen und
- in der Grundversorgungskonzession entsprechend verankern:
- Ab 2024 Marktangebots-Ergänzung durch ein Internetanschluss
- mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit
- von 80 Mbit bzw. 8 Mbit pro Sekunde
- zum bisherigen Mindestangebot von 10/1 Mbit/s.
- Begünstigung der Bevölkerung,
- die in Gebieten wohnen,
- in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind.
Revision der FDV
- Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV),
- um Grundversorgung anpassen zu können.
- Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit vor:
- das Prinzip der Subsidiarität
- Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit,
- ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen.
- Angemessene Umsetzungsfristen sind vorgesehen.
Vernehmlassung
- Der BR hat die Vernehmlassung dazu am 10.12.2021 eröffnet.
- Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 25.03.2022.
Swisscom als Grundversorger
- Die Grundversorgung wird zurzeit durch die Swisscom erbracht.
- Auslaufen der Swisscom-Konzession Ende 2022.
- Zeitbedarf für
- die Umsetzung der neuen Bestimmungen und
- die anschliessende Vergabe der neuen Grundversorgungskonzession
- UVEK und Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom)
- sind verantwortlich dafür, dass
- keine Lücke bei der Erbringung der Grundversorgung entsteht;
- die ComCom die geltende Konzession geeignet verlängern kann.
Landesweiter Breitband-Ausbau
- Der landesweite Breitband-Ausbau entspricht einem Anliegen, welches vorgebracht worden ist mit Vorstössen
- vom Parlament
- den Kantonen.
Umfang der Grundversorgung
- Die Grundversorgung im Fernmeldebereich umfasst
- den öffentlichen Telefondienst;
- einen Internetzugangsdienst;
- besondere Dienste für Menschen mit einer Behinderung.
- Ihr Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen zur Verfügung zu stellen:
- ein preiswertes und zuverlässiges Angebot
- von grundlegenden Fernmeldediensten
- in allen Landesteilen.
- Swisscom hat seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 die Grundversorgung sichergestellt.
Dokumente
- Faktenblatt (PDF, 146 kB) | admin.ch
- Verordnung über Fernmeldedienste (PDF, 122 kB) | admin.ch
- Erläuterungsbericht (PDF, 138 kB) | admin.ch
- Analyse (PDF, 176 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam