Malta, Zypern und Fürstentum Liechtenstein
Es sind die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit den nachgenannten Staaten in Kraft getreten:
- Zypern
- Malta
- Liechtenstein.
Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die ab dem Inkrafttreten gelten, sind die meisten Änderungen ab dem 01.01.2022 anwendbar.
Im Einzelnen
Nach Abschluss der Ratifikationsverfahren in der Schweiz und in den jeweiligen Ländern sind folgende Protokolle in Kraft getreten:
- Zypern
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- Protokoll vom 20.07.2020 zur Änderung des Abkommens vom 25.07.2014 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 03.11.2021.
- Malta
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- Protokoll vom 16.07.2020 zur Änderung des Abkommens vom 25.02.2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen: Inkrafttreten am 03.11.2021.
- Liechtenstein
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- Protokoll vom 14.07.2020 zur Änderung des Abkommens vom 10.07.2015 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen: Inkrafttreten am 01.12.2021.
Dokumente
- Änderungsprotokoll zum DBA mit Zypern | admin.ch
- Änderungsprotokoll zum DBA mit Malta | admin.ch
- Änderungsprotokoll zum DBA mit Liechtenstein | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam