Die „Nizza-Union“ plante ursprünglich, im 2022 eine Neuauflage der Nizza-Klassifikation herauszugeben.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit einhergegangenen Beschränkungen war es dem „Nizza-Expertenkomitee“ leider nicht möglich, alle Änderungsvorschläge fundiert zu erörtern.
Daher wird per 01.01.2022 nur in Kraft treten:
- die Version 2022 der 11. Auflage der Nizza Klassifikation.
Entsprechend wird es auf diesen Jahreswechsel weniger Änderungen geben als sonst üblich.
Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist in englischer und französischer Sprache ersichtlich auf den Webseiten der
- OMPI.
Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten für die Schweiz ebenfalls am 01.01.2022 in Kraft und werden auf alle hängigen Gesuche angewandt
Die Klassifikationshilfe des IGE wird auf den 01.01.2022 aktualisiert werden.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam