Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 30.11.2021 bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11.06.2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31.03.2022 nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.
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LawMedia Redaktionsteam