Sie befinden sich: Home » Schweiz + Deutschland: Nichtkündigung der Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie bis 31.03.2022
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 30.11.2021 bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11.06.2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31.03.2022 nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.
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