Adäquates Vorgehen gefragt
Einleitung
Bekanntlich bemühen sich die Gerichte, die Verfahren so zeitnah wie möglich und in der erforderlichen Qualität zu bearbeiten.
Arbeitsbelastung
Wegen der starken Arbeitsbelastung ersuchen einzelne Gerichte um Verständnis, wenn es bei der Fallbearbeitung zu Verzögerungen kommt.
Kommunikation bei gerichtlichem Erledigungsstau
Dem Vernehmen nach haben die Gerichte Verständnis für:
- Hinweise auf eine Bearbeitungslücke
- Begründete Dringlichkeiten.
Nur telefonische Rückfragen
Erweist sich eine Rückfrage als angezeigt, soll diese zunächst telefonisch beim zuständigen Gerichtsschreiber erfolgen, und zwar gut vorbereitet, mit Kenntnis von:
-
- Fall-Nummer
- Name des zuständigen Gerichtsschreibers
- Parteien
- Verfahrensgegenstand
- Eigene Legitimation zur Kontaktnahme
- Letzter Verfahrensschritt
- Konkretes Erledigungsbedürfnis
- Dringlichkeit
- Gefahr der Veränderung der Verhältnisse
- Unerlaubte Disposition einer Partei über den Streitgegenstand
- Gesundheitszustand einer Partei oder von Zeugen
- Usw.
- Monatelange Nichtbearbeitung von Eingaben oder Anträgen
- Eingabezeitpunkt
- Frage, ob Unterlagen fehlen würden und nachgereicht werden könnten
- Sonstiges
- Dringlichkeit
Schriftliche Eingaben und Anfragen?
Schriftliche Eingaben und Rückfragen scheinen weniger beliebt zu sein:
- Mehr Beantwortungsaufwand (für eine schriftliche Rückantwort)
- Paper-Trail-Unannehmlichkeiten bei Gericht
- Behandlungsfolgen (eine Eingabe mit Rüge müsste ggf. als Rechtsverzögerungs- und/oder Rechtsverweigerungsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde bzw. Oberinstanz weitergeleitet werden).
Fazit
Der von einer langen Verfahrensdauer Betroffene sollte sich gut überlegen, wann und wie er vorgeht, umdie Magistratspersonen bei Gericht nicht vor den Kopf zu stossen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam