In der Schweiz werden ab anfangs 2024 keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr erhoben.
Der Bundesrat (BR) hat dies am 02.02.2022 beschlossen.
Ziele der Massnahme:
- Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz im Inland und beim Export;
- Unterstützung der Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise;
- Tiefere Preise für importierte Konsumgüter.
Mit der Änderung des Zolltarifgesetzes werden aufgehoben:
- die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif.
Parallel dazu wird vereinfacht:
- der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte.
Die Massnahmen
- erleichtern den Import von Industrieprodukten;
- ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland.
Erläuterung
„Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahmen so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren – sowohl auf Wirtschafts- wie auf Behördenseite – steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung. Die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden.“
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.02.2022
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam