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Organspende: BR und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

Datum:
25.02.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Organspende, Organtransplantation, Patienten, Widerspruchslösung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Volksabstimmung am 15.05.2022

Der Bundesrat (BR) und Parlament wollen die Chance von Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln:

  • Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). 

Am 15.05.2022 entscheiden die Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes, wurde doch gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. 

Das Transplantationsgesetz regelt auch die Rechte der Angehörigen:

  • Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.

Heute gilt die Zustimmungslösung

Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst:

  • Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt.

Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden:

  • In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Weil die Angehörigen einbezogen werden, spricht man auch von «erweiterter Zustimmungslösung».

Einführung der Widerspruchslösung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll – wie eingangs erwähnt – die Widerspruchslösung eingeführt werden.

Damit würde gelten:

  • Wer seine Organe nicht spenden möchte, müsste dies zu Lebzeiten festhalten.
  • Liegt kein dokumentierter Wille vor, würde davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.
  • Die Angehörigen würden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat («erweiterte Widerspruchslösung»):
    • Die Angehörigen würden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt sei, etwa aus Gesprächen.
    • Die Angehörigen könnten eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.
    • Seien keine Angehörigen erreichbar und habe die Person ihren Willen nicht festgehalten, dürften keine Organe entnommen werden.

Standpunkte

„Argumente der Gegner: Recht auf Selbstbestimmung verletzt

Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Angehörige werden entlastet

Eine Organspende kann Leben retten. Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig ist deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.“

Medienmitteilung des Generalsekretariates EDI vom 22.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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