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Strafprozessrecht

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Personalunion von Sachrichter und Haftrichter

Datum:
28.02.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Befangenheit, Bundesgericht, Haftrichter, Personalunion, Sachrichter
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BV 30 Abs. 1; EMRK 5 Ziffer 4 + EMRK 6 Ziffer 1; StPO 56 lit. b, StPO 58 Abs. 1 + StPO 233

Zur Befangenheit

Der Anschein einer Befangenheit liegt vor, wenn

  • ein Mitglied des Berufungsgerichts,
    • welches beim Berufungsurteil mitwirkte,
      • später in der gleichen Sache als Haftrichter amtet.

Zur Ablehnung

Bezüglich der  Ablehnung ist folgendes zu beachten:

  • Grundsatz
    • Bei verspäteter Geltendmachung gilt
      • das Ablehnungsrecht grundsätzlich als verwirkt;
  • Ausnahme
    • Vorliegen eines offensichtlichen Befangenheitsgrundes.

BGer 1B_562/2021 vom 16.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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