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Nachsteuerverfahren: Zu tief deklarierter Eigenmietwert + Vermögenssteuerwert einer ausländischen Liegenschaft

Datum:
03.03.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Eigenmietwert, Liegenschaft, Nachsteuerverfahren, Vermögenssteuerwert
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

§ 160 Abs. 2 StG ZH 

Der Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert einer ausländischen Liegenschaft

  • unterliegen zwar nicht der Besteuerung im Kanton Zürich;
  • sind aber Bestandteil des satzbestimmenden Vermögens bzw. des satzbestimmenden Einkommens.

Weiter wirken sich diese Werte auf die Allokation der Schulden und Schuldzinsen aus,

  • weshalb eine korrekte Nennung in der Steuererklärung notwendig ist.

Neue Tatsachen?

  • Nein,
    • bezüglich des erst nach der Nachsteuerperiode erfolgten Verkaufs der Liegenschaft;
  • Ja,
    • bezüglich des Umstands, dass die Ausland-Liegenschaft einen deutlich höheren Verkehrswert hat als der von den Steuerpflichtigen deklarierte Steuerwert.

Die reine Deklaration eines Werts ohne weiterführende Informationen wie beispielsweise eine Berechnung stellt

  • keine Bewertung im Sinne von § 160 Abs. 2 StG ZH dar, welche das Steueramt anerkennen kann,
    • weshalb sich die Steuerpflichtigen nicht auf § 160 Abs. 2 StG ZH berufen können;
    • weshalb ein Nachsteuerverfahren gerechtfertigt ist.

Die Einschätzung des Vermögenssteuerwerts im Nachsteuerverfahren zu 70% des Verkaufserlöses stellt aber

  • eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen gegenüber anderen Liegenschaftseigentümern dar,
    • welche bloss den Katasterwert oder den Kaufpreis zu versteuern haben.

Entscheid

  • Teilweise Gutheissung des Rekurses und Rückweisung der Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz.

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Endentscheid vom 15.12.2021
SR.2021.00015

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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