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Reiserecht / Wettbewerbsrecht

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NR gegen „Knebelverträge“ von Buchungsplattformen

Datum:
10.03.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Online-Reiseplattformen, OTA
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

„Lex Booking“

 Einleitung

Der Bundesrat (BR) hat am 17.11.2021 die Botschaft und den Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Preisbindungsklauseln für Buchungsplattformen im UWG verabschiedet. Mit der neuen Regelung im UWG resp. dem Verbot soll der Freiheit der Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung Rechnung getragen werden.

Sog. „Knebelverträge“ der Buchungsplattformen vor dem Nationalrat

Der Nationalrat (NR) hat sich nun am 08.03.2022 als Erstrat mit der Frage befassen müssen, wie man mit den Bedingungen von grossen Online-Anbietern umgehen solle. Anders ausgedrückt, war im NR wieder über die sog. „Knebelverträge“ die Rede.

Kern der Vorlage war es, dass Booking.com und andere Portale Hotels nicht mehr verbieten dürfen, auf der hoteleigenen Internetseite tiefere Preise anzubieten:

  • Es ging bei der Vorlage also um die sog. „engen Preisparitätsklauseln“.

Bereits untersagt sind die sog. „weiten Preisparitätsklauseln“.

  • „Weite Paritätsklauseln“ verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.

Tenor im Nationalrat

Die Kernbereiche der Vorlage und die Abstimmungsergebnisse betreffen:

  • Verbot von Preisbindungsklauseln

    • Hotels sollen Zimmer inskünftig auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen.
  • Nachziehen mit dem Ausland

    • In den meisten Nachbarländern sind Paritätsklauseln untersagt.
  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen

    • Die neuen Regeln betreffen jedoch nur das Zivilrecht und enthalten keine strafrechtliche Sanktion.

Abstimmung zu diversen UWG-Änderungen

Der NR hat verschiedene Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen. – Der Entscheid fiel mit 109 zu 70 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Weiterer Verlauf der Gesetzgebungssache

Die Vorlage geht nun an den Ständerat (SR).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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