19.3974 POSTULAT – Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat den Bundesrat (BR) mit ihrem Postulat «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung» beauftragt, zu prüfen, ob die Leistung der Mitarbeitenden weiterhin direkten Einfluss auf deren Lohnentwicklung haben soll.
Der BR kommt in seinem Bericht zu folgenden Ergebnissen:
- Die Koppelung zwischen Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung soll fortgeführt werden.
- Gleichwohl schlägt der BR Optimierungen am Lohnsystem der Bundesverwaltung vor.
Der BR hat seinen Bericht am 06.04.2022 verabschiedet.
Einleitung / History
Am 06.09.2019 reichte die FK-N das Postulat 19.3974 «Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung» ein. Am 10.03.2020 wurde das Postulat überwiesen und der BR beauftragt, zu prüfen,
- ob die Leistungsbeurteilung der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung auch weiterhin die jährliche Lohnentwicklung bestimmen soll;
- ob somit die Leistungsbeurteilung Teil des Lohnsystems bleiben soll.
In seinem Bericht zum Postulat der FK-N legt der BR dar, dass an der Koppelung von Leistungsbeurteilung und Lohnentwicklung grundsätzlich festgehalten werden soll.
Optimierungsvorschläge
In einigen Bereichen sieht der BR Optimierungsmöglichkeiten zum aktuellen Lohnsystem der Bundesverwaltung.
Diese hängen mit den Veränderungen in der Arbeitswelt und der Digitalisierung zusammen:
- Es soll die individuelle Lohnentwicklung künftig anhand von internen und externen Lohnkurven bestimmt werden.
- Die Vorgesetzten sollen die Lohnentwicklung innerhalb eines bestimmten Rahmens übersteuern können, nämlich aufgrund:
- der individuellen Leistung;
- des Verhaltens;
- des Potenzials;
- der Teamleistung.
- Der Führungszyklus soll der aktuellen Arbeitswelt angepasst werden und das Lohnsystem vereinfacht werden:
- Häufigere, aber gleichzeitig weniger formale Rückmeldungen;
- Aufhebung des Ortszuschlags und Integration in den Grundlohn;
Nächste Schritte
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt,
- die Optimierungsvorschläge für das Lohnsystem der Bundesverwaltung zu konkretisieren;
- dem BR bis spätestens Ende 2023 das Geschäft zum Entscheid vorzulegen.
Das Vorhaben soll ferner aufzeigen, wie die Mehrkosten, die durch die Integration des Ortszuschlages in den Grundlohn entstünden, kompensiert werden könnten.
Weiterführende Information
- Bundespersonalrecht: Anpassungen / Präzisierungen u.a. zum Mutterschaftsurlaub + zur familienergänzenden Kinderbetreuung
- Teuerungsausgleich für Bundespersonal
- BR genehmigt Revision des Bundespersonalrechts, u.a. zu Kinderbetreuung + Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall
- Revision Bundespersonalrecht: Beschäftigungsrecht der Frauen bis 65, Work-Life-Balance-Verbesserung + Leistungsreduktionen
- Bundespersonalrecht – Massnahmen zur konsistenten Lohnbestimmung
- Bundespersonalrecht – Inkrafttreten von Änderungen am 01.01.2018
- Bürgi Urs / Bürgi-Schneider Gudrun (Hrsg.): Handbuch Öffentliches Personalrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam