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Luftfahrtrecht

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Gesetz für Flugpassagierdaten (FPG): BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
20.04.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verwaltungsrecht
Stichworte:
Luftfahrtrecht, Luftfahrtsicherheit, Prävention
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dauer: bis 31.07.2022 

Der Bundesrat (BR) hat sich am 13.04.2022 erneut mit der Flugsicherheit befasst:

  • Die Nutzung von Flugpassagierdaten ist in über 60 Staaten bereits heute ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität.
  • Auch die Schweiz soll künftig die entsprechenden Daten nutzen können.

Der BR hat nun die Vernehmlassung für das Flugpassagierdatengesetz (FPG) eröffnet.

Einleitung

Bei der Buchung eines Fluges werden durch die Airlines Informationen der einzelnen Passagiere in je einem Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, kurz PNR) zusammengefasst – auch in der Schweiz:

  • Bei Flügen in ein Land, welches PNR nutzt, sind Luftverkehrsunternehmen bereits heute verpflichtet, den dortigen Behörden die Flugpassagierdaten zur Verfügung zu stellen.

Fluggesellschaften, welche von der Schweiz aus starten und in der EU, in den USA oder in Kanada landen, müssen diese Daten an die Behörden der Zieldestination weitergeben:

  • Weltweit haben 62 Länder – darunter alle EU-Staaten – Stellen eingerichtet, welche diese Informationen über Flugpassagiere für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus auswerten.

Schweiz derzeit ohne gesetzliche Grundlage

In der Schweiz fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, weshalb sie die Daten selber nicht nutzen kann:

  • Es besteht daher das Risiko, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, unerkannt in die Schweiz und in den Schengen-Raum gelangen können.

Künftig soll auch die Schweiz diese PNR-Daten nutzen können:

  • Dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
  • Der BR hat nun für ein «Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (FPG)» die Vernehmlassung eröffnet.

Auch Stärkung der Sicherheit für die Schweiz

PNR-Daten erlauben es, Terroristen oder Personen, die eine andere schwere Straftat begangen haben, noch vor dem Abflug oder vor der Einreise in die Schweiz zu identifizieren.

Die Möglichkeiten sind:

  • Rechtzeitige Ergreifung notwendiger Massnahmen durch die Polizei
  • PNR-Daten ermöglichen bei der polizeilichen Ermittlung
    • Erhalt von Angaben über die Reisebewegungen einer Person
    • Erkennen von Verhaltensmustern.
  • Aufdeckung von kriminellen Organisationen und Netzwerken
  • Erkennung verdächtiger Personen und potenzieller Opfer von Menschenhandel.

PNR als internationale Verpflichtung

Die Nutzung von PNR ist eine internationale Verpflichtung:

  • UNO
    • Der UNO-Sicherheitsrat fordert die Staatengemeinschaft mit drei Resolutionen auf, nationale PNR-Systeme aufzubauen.
      • Die Beschlüsse sind ebenso für die Schweiz verbindlich.
  • USA
    • Die Nutzung dieses Instruments ist zudem Bedingung, damit die Schweiz weiterhin im Visa-Waiver-Program (VWP) der USA verbleiben kann.
      • Das Programm ermöglicht Schweizern, für touristische oder geschäftliche Zwecke visafrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

PNR-Daten / Datenschutz

Zu den PNR-Daten zählen Daten wie

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Kreditkarte oder PayPal.

Der Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Flugpassagiere soll dabei gewährleistet sein:

  • Zugriffsberechtigung
    • Nur das Personal der Zentralstelle PIU darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Flugpassagierdaten zugreifen.
  • Sensible Daten
    • Sensible Daten (wie die religiöse Überzeugung, welche aus spezifischen Essensbestellungen hervorgehen kann) sind kein Bestandteil des übermittelten PNR-Datensatzes.
  • Pseudonymisierung, aber erst nach 6 Monaten
    • Funktionalität der Pseudonymisierung
      • Die Flugpassagierdaten werden nach Ablauf von 6 Monaten automatisch pseudonymisiert, d.h. es werden identifizierende persönliche Informationen wie Name, Kontakt- und Geburtsdaten unsichtbar gemacht.
    • Identitätsrückschluss
      • Ein Rückschluss auf die Identität einer Person ist somit nicht mehr möglich.
    • Aufhebung der Pseudonymisierung
      • Die Pseudonymisierung darf nur im Falle eines konkreten Verdachts aufgehoben werden
      • Hiezu bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • Löschung der PNR-Daten
    • Die PNR-Daten dürfen nach insgesamt 5 Jahren vollständig gelöscht werden.
  • Auskunftsrecht
    • Jede Person kann bei fedpol Auskunft darüber verlangen, ob PIU Daten über sie bearbeitet wurden.

Organisatorischer Inhalt des FPG

Das Flugpassagierdatengesetz (FPG) soll regeln:

  • Aufgaben
    • Bearbeitung der Flugpassagierdaten aus dem In- und Ausland
    • Übermittlung der Bearbeitungsergebnisse an die zuständigen Behörden
  • Organisation der Nationalen Stelle für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten (Passenger Information Unit, kurz PIU)
    • Unterstellung des PIU
      • Bundesamt für Polizei fedpol.
    • Personelle Zusammensetzung des PIU
      • Personal des Bundes
      • von den Kantonen entsandtes Personal.

Vernehmlassungsdauer

Die Vernehmlassung dauert bis am 31.07.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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