Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 12. April 2022 den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung vom 11. April 2022 zur Aufhebung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Grenzpendlern unter dem DBA einschliesslich der ergänzenden Verständigungsvereinbarungen vom 30. November 2020 und vom 27. April 2021.
Die Aufhebung erfolgt mit Wirkung auf den 30. Juni 2022.
Die aufgehobene Verständigungsvereinbarung ist daher auf die Besteuerung von Sachverhalten ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr anwendbar.
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LawMedia Redaktionsteam