Gelingt dem Arbeitnehmer der strikte Beweis geleisteter Überstunden nicht, darf das Gericht das Quantitativ der Überstunden anhand der Erklärungen des Arbeitnehmers und der Zeugen abschätzen.
Das Kantonsgericht Genf hatte auf Zeugenaussagen zurückgegriffen, um den Umfang der Überstundenarbeit des Arbeitnehmers zu ermitteln:
- Das kantonale Gericht hielt aufgrund von Zeugenaussagen fest, dass der Arbeitnehmer zwischen 2013 und 2015 durchschnittlich drei Überstunden pro Woche geleistet hatte, und zwischen 2010 und 2012, mangels Zeugenaussagen, schätzte es aufgrund von OR 42 Abs. 2 nach Billigkeit ein, dass der Arbeitnehmer ebenfalls drei Überstunden pro Woche geleistet hatte.
Das Kantonsgericht Genf war der Ansicht, dass die verschiedenen Arbeitsverträge ein Ganzes bildeten und einzig den Zweck hatten, die Lohnlast des Arbeitnehmers entsprechend den Leistungen, die jede der Arbeitgeberinnen erhielt, zu verteilen, und dass sie vorsahen, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die Vergütung seiner Überstunden hatte.
Das Bundesgericht stützte die Erwägungen des Chambre des prud’hommes de la Cour de justice du canton de Genève und wies die Beschwerde der (mehreren) Arbeitgeberinnen ab.
BGer 4A_254/2021 vom 21.12.2021
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam