Digitaler Schalter im Einsatz
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 24.05.2022 hinsichtlich EasyGov.swiss das Go-on zum weiter ausgebauten Online-Schalter für Unternehmen mitgeteilt:
Grenzgängerbewilligungen
- Neu wird die Abwicklung von Grenzgänger-Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige mit den Pilotkantonen Thurgau und Zürich auf dem Portal bereitgestellt:
- Arbeitgeber, welche beabsichtigen, ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anzustellen oder einzusetzen, haben eine Melde- oder Bewilligungspflicht.
- EasyGov unterstützt die Unternehmen
- beim Erstellen dieser Anträge
- bei Meldungen
- bei der Zustellung von Unterlagen an die zuständige Behörde
- Mit dem aktuellen Update stehen online zur Verfügung
- Gesuche für eine Grenzgängerbewilligung
- Ausländerausweis G für EU/EFTA-Staatsangehörige
- vorerst in den Pilotkantonen
- Thurgau
- Zürich.
- Gesuche für eine Grenzgängerbewilligung
Stiftungsaufsicht
- Bezüglich Stiftungen unter der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) können sie Geschäfte wie zum Beispiel die jährliche Berichterstattung online über EasyGov einreichen.
- Mit dem aktuellen Update von EasyGov werden Stiftungen die Möglichkeiten haben,
- die eESA-Dienstleistungen über die Plattform EasyGov abzuwickeln
- für all ihre spezifischen Geschäfte mit der ESA und weiteren Behörden nutzen, zB
- des Handelsregisters
- der AHV-Ausgleichskasse
- die medienbruchfreie, elektronische jährliche Berichterstattung
- Bis Ende Februar 2022 hatten sich auf EasyGov registriert:
- ca. 400 Stiftungen.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam