Die Chance, mit einer Beschwerde am Bundesgericht Erfolg zu haben, sank 2021 weiter.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre lautet:
- 2021: 13,1 %
- 2020: 14,3 %
- 2019: 14,7 %.
In diesen Statistik-Ergebnissen sind enthalten:
- teilweise Gutheissungen +
- gänzliche Gutheissungen.
Die Erfolgs-Quoten 2021 nach Beschwerdegebieten:
- Öffentlich-rechtliche Beschwerden: 14,7 %
- Strafrechtliche Beschwerden: 12,9 %
- Beschwerden in Zivilsachen und im Betreibungsrecht: 9,7 %
- Beschwerden vor Bundesverwaltungsgericht: 9,7 %.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam