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Familienrecht

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Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung: BR für Verlängerung

Datum:
24.05.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

bis höchstens Ende 2024

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis höchstens Ende 2024 verlängert werden:

  • Der Bundesrat (BR) hat sich am 18.05.2022 mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats einverstanden erklärt.

Mit ihrer parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) strebte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an.

In seiner Stellungnahme wies der BR darauf hin, dass ein ausreichendes, kostengünstiges, lückenloses und auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Betreuungsangebot eine Voraussetzung dafür sei, dass sich die Eltern, insbesondere die Mütter, verstärkt am Arbeitsmarkt beteiligen könnten.

Die sei auch eine wichtige Massnahme gegen den Fachkräftemangel.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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