bis höchstens Ende 2024
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis höchstens Ende 2024 verlängert werden:
- Der Bundesrat (BR) hat sich am 18.05.2022 mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats einverstanden erklärt.
Mit ihrer parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) strebte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an.
In seiner Stellungnahme wies der BR darauf hin, dass ein ausreichendes, kostengünstiges, lückenloses und auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Betreuungsangebot eine Voraussetzung dafür sei, dass sich die Eltern, insbesondere die Mütter, verstärkt am Arbeitsmarkt beteiligen könnten.
Die sei auch eine wichtige Massnahme gegen den Fachkräftemangel.
Dokumente
- Stellungnahme des Bundesrates (PDF, 249 kB) | admin.ch
Links
- Dossier des Parlaments zum Geschäft 22.403, Parlamentarischen Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» | parlament.ch
- Dossier des Parlaments zum Geschäft 21.403, Parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» | parlament.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam