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Öffentliches Personalrecht / Arbeitsrecht

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Kündigung von Armeeangehörigen wegen Impfverweigerung bestätigt

Datum:
02.05.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Armee
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Wikimedia Commons user TheBernFiles. – Shot at the Army Days 2006 (Heerestage 2006) in Thun.

Grundlose Verunmöglichung der beruflichen Pflichterfüllung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Kündigung der Arbeitsverträge von vier Angehörigen des Kommandos „Spezialkräfte“, welche die Covid-19-Impfung verweigerten, bestätigt.

Sachverhalt

Im Herbst 2021 hatte das Kommando Operationen die Arbeitsverträge von vier Berufssoldaten des Militärpolizei-Spezialdetachements sowie des Armee-Aufklärungsdetachements 10 aufgelöst, weil sie sich geweigert hatten, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Der Arbeitsvertrag der betroffenen Armeeangehörigen präzisierte im Speziellen, sich zu jeder Zeit für die Teilnahme an Einsätzen der in der nachgenannten Box genannten Art bereitzuhalten.

Die Aufgabe der Spezialkräfte besteht darin, während extremer Gefahrensituationen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – Aufträge von erhöhtem Schwierigkeitsgrad auszuführen. Insbesondere werden sie eingesetzt, um Nachrichten betreffend die nationale Sicherheit der Schweiz zu beschaffen und um Schweizer Staatsangehörige und Botschaftspersonal aus Kriegsgebieten oder Gebieten mit bewaffneten Konflikten zu repatriieren.

Entscheid

Aus diesem Grund bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Kündigung ihrer Arbeitsverträge und weist ihre Beschwerden ab.

Rechtsmittelfähigkeit

Die Urteile können beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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