Inkrafttreten: 01.01.2023
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 22.06.2022 die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) genehmigt:
- Mit dieser Anpassung soll der Zuschlag für die ratenweise Zahlung der Unfallversicherungsprämien an die veränderten Marktverhältnisse angepasst werden.
- Damit werden die Arbeitgeber entlastet.
- Die Änderung wird per 01.01.2023 in Kraft treten.
Prämienzahlung in Raten
Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden grundsätzlich für das gesamte Rechnungsjahr jeweils im Voraus entrichtet:
Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) sieht jedoch gegen einen Zuschlag die Möglichkeit vor, die Prämien in Raten zu bezahlen, nämlich:
- in halbjährlichen Raten oder
- in vierteljährlichen Raten.
Änderung des Zinssituation > Reduktion Ratenzahlungs-Zuschlags
Seit der letzten UVV-Revision hat sich die Zinssituation in der Schweiz und weltweit bedeutend verändert:
- Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind die geltenden Zuschläge auf Ratenzahlungen zu hoch, weshalb sie nach Ansicht des BR im Rahmen einer Verordnungsänderung gesenkt werden.
- Der Zuschlag auf Ratenzahlungen beruht derzeit auf einem Jahreszinssatz von 5 %.
- Mit der Verordnungsänderung entspricht er einem Jahreszinssatz von 1 %.
- Der Zuschlag wird daher gesenkt:
- bei halbjährlicher Prämienbezahlung
- auf 0,25 % der Jahresprämie;
- bei vierteljährlicher Prämienbezahlung
- auf 0,375 % der Jahresprämie.
- bei halbjährlicher Prämienbezahlung
- Der Zuschlag wird daher gesenkt:
- Damit werden die Arbeitgeber entlastet.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam