Mit der Rückkehr in die normale Lage per 01.04.2022
- haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen;
- sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente des Bundes zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat (BR) möchte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis im Juni 2024 verlängern, etwa für
- die Übernahme der Testkosten;
- die Ausstellung von Covid-Zertifikaten.
Die Rückmeldungen in der Konsultation waren weitgehend positiv.
Der BR hat daher die Botschaft mit den Gesetzesänderungen am 03.06.2022 ans Parlament überwiesen.
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LawMedia Redaktionsteam