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Reiserecht / Gesundheitsrecht

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Coronavirus in Italien: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 01.06.2022

Datum:
02.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Einreisebedingungen, Genesungszertifikate, Impfzertifikate, Italien, Negativtest
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit gestern, MI 01.06.2022, werden für eine Einreise nach Italien keine Impf- oder Genesungszertifikate und keine COVID-Negativtests mehr verlangt.

Vorbehalte des TCS in Coronavirus in Italien: Einreise & Bestimmungen – TCS Schweiz

(abgerufen: 01.06.2022, 24 Uhr)

  • Ausnahmen
    • Bei Transitfahrten mit privaten Verkehrsmitteln, die nicht länger als 36 Stunden dauern, ist kein Covid-Test erforderlich.
    • Schweizer Staatsangehörige, die in der Nähe der Grenze wohnen und mit dem Privatfahrzeug reisen, können unter nachfolgenden Bedingungen ohne negatives Covid-19-Testergebnis reisen: innerhalb eines Umkreises von 60 Kilometern um ihren Wohnsitz, Aufenthalt von weniger als 48 Stunden.
  • Einschränkungen

Weiter gilt zu beachten, dass bei einer kürzlich unternommenen Reise in eine Region, die als Risikogebiet eingestuft wurde, können andere Vorschriften gelten.

Disclaimer

Da sich die aktuelle Lage jederzeit rasch verändern kann, sollten Sie Ihre Reise gut vorbereiten und sich vor Reisebeginn bei den zuständigen Behörden informieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

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